Corona zum Trotz: Der Caravan Salon 2020 soll stattfinden - allerdings eine Woche später. (Foto: det/D.C.I.)

Corona zum Trotz: Der Caravan Salon 2020 soll stattfinden - jetzt droht das Aus. (Foto: det/D.C.I.)

Caravan Salon 2020 kann stattfinden – Land NRW beschließt Ausnahmeregelungen

Caravan Salon, CIVD, Politik, Veranstaltungen

Update: Die Messegesellschaft Düsseldorf vermeldet: Der Caravan Salon 2020 kann stattfinden – Die Lösung der Lex Laschet lautet: Messen werden nicht als Großveranstaltungen kategorisiert.

In einer Pressemeldung vom 18. Juni 2020 hat das Team rund um Messe-Director Stefan Koschke erklärt:

“Der Caravan Salon Düsseldorf 2020 kann stattfinden – Messen werden nicht als Großveranstaltungen kategorisiert”

Die Messe Düsseldorf und der Caravaning Industrie Verband (CIVD) begrüßen die Abstimmungsergebnisse der Bund-Länder-Konferenz. Messeveranstaltungen, bei denen die vom Land verordneten Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte gesichert sind, dürfen durchgeführt werden.

„Der Caravan Salon kann vom 4. bis 13. September stattfinden. Wir können mit unseren Maßnahmen eine lückenlose Kontaktverfolgung auf dem Messegelände garantieren und haben in enger Abstimmung mit den Behörden ein tragfähiges Hygienekonzept entwickelt“, sagt Stefan Koschke, Director des Caravan Salon. “Messen seien nicht als Großveranstaltung kategorisiert.”

Die vollständige Meldung können Sie hier nachlesen: Zur Pressemeldung

Stefan Koschke (Director Caravan Salon Düsseldorf) sagt: Der Caravan Salon 2020 kann stattfinden. (Foto: tom/D.C.I.)
Stefan Koschke (Director Caravan Salon Düsseldorf) sagt: Der Caravan Salon 2020 kann stattfinden. (Foto: tom/D.C.I.)

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Am Dienstag (16. Juni) stellte sich die Lage noch deutlich unklarer dar.

Bayerns Ministerpräsident Söder hat am 16. Juni in einer Pressekonferenz in München ein umfassendes Lockerungspaket für den Freistaat verkündigt. Dabei hat er sich auch zum Thema Großveranstaltungen in Deutschland geäußert und ein weiteres Verbot über den 31. August 2020 hinaus angekündigt.

Der O-Ton der Passage in der Pressekonferenz:

13.09 Uhr: Kleinere Veranstaltungen werden erlaubt – Großveranstaltungen bleiben verboten

Kleinere Feste und Veranstaltungen werden in Bayern wieder erlaubt: Söder kündigte an, dass ab Montag im Innern bis zu 50 Personen zugelassen sein werden, im Freien bis zu 100 Personen. Das gilt nach Angaben der Staatskanzlei insbesondere für Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen. Sollte sich die Corona-Lage weiter positiv entwickeln, könne diese Zahl in zwei Wochen noch einmal erhöht werden, sagte Söder. Das bundesweite Verbot von Großveranstaltungen, das bisher bis Ende August gilt, solle von den Ministerpräsidenten der Länder aber am Mittwoch verlängert werden.

Obwohl die Messegesellschaft Düsseldorf und der Herstellerverband CIVD mit Teilen seiner Mitglieder wie die Löwen für die Durchführung der für die Branche so wichtigen Messe gekämpft haben, scheint morgen seitens der Politik eine endgültige Entscheidung zu fallen, zumal schon mehr als 110, auch namhafte,  Firmen ihre Teilnahme aus Sicherheitsbedenken und anderen Gründen abgesagt hatten. Leider könnte diese Messeveranstaltung wie bisher zu einer Großveranstaltung gezählt werden, damit steht der Salon 2020 vermutlich vor dem Aus. Zumindest war diese Einschätzung der Veranstaltung der Grund für die Terminverschiebung um eine Woche, um aus dem Embargo für Großveranstaltungen zu kommen.

Das D.C.I. verfolgt die Entwicklung für seine Leser weiter.