Minister Andreas Scheuer rudet zurück: Teile der Novelle der StVO vom 28. April 2020 sollen geändert werden. (Foto: BMVI)

Minister Andreas Scheuer rudet zurück: Teile der Novelle der StVO vom 28. April 2020 sollen geändert werden. (Foto: BMVI)

Neuer Bußgeldkatalog – Minister rudert zurück – Novelle war überzogen und unverhältnismäßig

Recht & Gesetz, Sicherheit, Verkehr

Bundesminister Andreas Scheuer hatte die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und anderer Regelungen im Herbst 2019 vorgelegt. Der Bundesrat hat der Novelle am 14. Februar 2020 mit Maßgaben zugestimmt. Die Novelle wurde am Montag, 27. April 2020, im Bundesgesetzblatt (Nr. 19) veröffentlicht und trat am Dienstag, den 28. April 2020, in Kraft. Nach erheblichen Protesten und einer Petition gegen die massive Erhöhung der Strafen denkt Minister Scheuer jetzt über Korrekturen bei Fahrverboten und Bußgeldern nach.

Ende April war die Novelle der Straßenverkehrsordnung StVO in Kraft getreten, die bereits bei Geschwindigkeitsübertretungen von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts Fahrverbote vorsah – vormals lag die Grenze bei 31 km/h und 41 km/h. Dazu kam es auch zu einer deutlichen Erhöhung der Bußgelder sowie einer erheblich früheren Vergabe von Punkten im Register Flensburg.

Die StVO-Novelle soll nach Berechnungen von Experten potenziell zu zwei Millionen Fahrverboten pro Jahr führen. Die Verschärfungen hatten offenbar auch viele Bürger und Bürgerinnen als überzogen und unverhältnismäßig eingestuft und eine Online-Petition unterschrieben, bis heute sind dabei über 140.000 Unterschriften zusammen gekommen.

Das hat auch im Bundesverkehrsministerium Wirkung gezeigt: Minister Andreas Scheuer gab jetzt in einem Interview zu, das die Anhebung der Strafen “überzogen und unverhältnismäßig” war und erwägt eine Rückkehr zur bisherigen Regelung. Mit dieser Änderung solle die Akzeptanz bei den Bürgern sowie das “Gerechtigkeitsempfinden” wiederhergestellt werden. Was im Detail geplant ist, ist offen. Das Ministerium sei aber bereits auf die Bundesländer zugegangen, um deren für die Umsetzung notwendige Zustimmung zu erhalten, berichtet die Presseagentur dpa.

AvD-Generalsekretär Lutz Leif Linden zur Einsicht des Ministers:

„Es ist gut, dass der Bundesverkehrsminister die Stimmen der Kritiker nicht ignoriert und bereit ist, noch einmal zu überprüfen, ob die Verschärfung des Bußgeldkatalogs den Vorgaben von Maß und Mitte gerecht geworden sind“, so AvD Generalsekretär Lutz Leif Linden. „Für den Automobilclub von Deutschland ist Verkehrssicherheit ein ganz zentrales Anliegen. Dass aber von einer Strafverschärfung keine Abschreckungswirkung ausgeht, hat bereits die letzte, erst wenige Jahre zurückliegende Überarbeitung des Bußgeldkatalogs bewiesen. Es mangelt vielmehr an Kontrollen, die bestehenden Verkehrsregeln gegenüber Kraftfahrern, aber auch gegenüber Radfahrern und Fußgängern, durchzusetzen. Nur so lassen sich positive Effekte auf die allgemeine Verkehrssicherheit erzielen.“

Infos:  Zur Webseite des BMVI

Quelle: Pressemitteilung BMVI