Für das Jahr 2021 stehen im Verkehrsrecht einige markante Änderungen für die Autofahrer in Deutschland an. (Foto: AvD)

Für das Jahr 2021 stehen im Verkehrsrecht einige markante Änderungen für die Autofahrer in Deutschland an. (Foto: AvD)

Straßenverkehr 2021 – Das bringt das neue Jahr für Autofahrer

Recht & Gesetz, Sicherheit, Verkehr

Was kommt im neuen Jahr auf die Autofahrer zu? Eine Reform der Kfz-Steuer bringt für Neuwagen die Berechnung nach CO2-Ausstoß, jeder zugelassenen Neuwagen muss jetzt eine Emissionserfassung an Bord haben, E-Fahrzeuge bekommen eine neue Förderung und es wird höhere Pauschalen für Pendler geben. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) informiert.

Änderung der Kfz-Steuer

Autofahrer werden ab 2021 stärker belastet: Die Bundesregierung hat im Konjunkturpaket zur Coronakrise eine stärkere Ausrichtung der Kfz-Steuer am CO2-Ausstoß verankert. Die Bemessungsgrundlage für Neuzulassungen wird zum 1. Januar 2021 auf die CO2-Emissionen pro Kilometer nach WLTP-Messung bezogen und oberhalb von 95 g CO2/km in Stufen pro Gramm CO2/km angehoben. Die Staffel reicht von 2,- Euro je g/km bis 4,- Euro g/km:

Stufe CO2-Prüfwert (WLTP) in g/km Steuersatz in Euro je g/km

  • 1 über 95 bis 115 2,00
  • 2 über 115 bis 135 2,20
  • 3 über 135 bis 155 2,50
  • 4 über 155 bis 175 2,90
  • 5 über 175 bis 195 3,40
  • 6 über 195 4,00

Quelle: Zoll.de

Der Gesamtbetrag berechnet sich aus den summierten Einzelbeträgen pro Gramm für die einzelnen Stufen und dem Sockelbetrag für den Hubraum des zu besteuernden Fahrzeugs. Für PKW bis 95 Gramm CO2-Ausstoß nach WLTP wird keine Emissionssteuer fällig. Das begünstigt emissionsschwache Modelle. Bestandssicherung: Für vor dem 1. Januar 2021 bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts an der Steuerberechnung.

Neue CO2-Grenzwerte für Kraftfahrzeuge in der EU

Ab 2021 dürfen neue in der EU verkaufte PKW im Durchschnitt nur noch maximal 95 Gramm CO2 ausstoßen, Transporter (leichte Nutzfahrzeuge) 147 Gramm. Der CO2-Ausstoss hängt direkt mit der Menge des verbrannten Kraftstoffs zusammen: Beim Verbrennen von einem Liter Benzin entsteht etwa 2,37 Kilogramm CO2, bei der gleichen Menge Diesel rund 2,65 Kilogramm CO2. Im Rahmen der Zielsetzung der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden, soll der CO2-Ausstoß von Neuwagen bis 2030 um bis zu 50 Prozent sinken.

Für jeden Hersteller wird zur Minderung der CO2-Emissionen im Verkehr ein spezifischer Grenzwert errechnet, der auf dem durchschnittlichen Fahrzeuggewicht der Herstellerflotten beruht. Dadurch soll sichergestellt werden, dass im Durchschnitt der europäische Flottenwert erreicht wird. Bei Nichterreichen der Flotten-Grenzwerte sind Strafzahlungen pro verkauftem Fahrzeug und pro Gramm CO2-Mehrausstoß an die EU zu zahlen. Die Hersteller sind berechtigt, sich zu sogenannten Emissionsgemeinschaften (CO2-Pooling) zusammenzuschließen, um die Flottengrenzwerte einzuhalten.

Erfassung der Emissionen in Kraftfahrzeugen

Der Einbau einer OBFCM  „On-Board Fuel Consumption Meter“ zur Kontrolle der Emissionen ist für alle Fahrzeughersteller ab dem 1. Januar 2021 Pflicht. Die „On-Board Fuel Consumption Meter“ dokumentiert bei einzelnen zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen deren Abgas-Ausstoß im realen Fahrbetrieb auf der Straße und meldet die Ergebnisse an die EU-Kommission Das im Auto eingebaute OBFCM) registriert automatisch den Kraftstoff- und Stromverbrauch, Kilometerleistung und die Geschwindigkeit. Bereits seit 2020 ist der Einbau einer OBFCM in den Typzulassungen für die Kfz-Modelle festgeschrieben.

Einzelheiten zur Meldepflicht, also etwa in welchen Zeiträumen von wem ausgelesen wird, die Anzahl der zu überprüfenden Fahrzeuge und über welche Stellen die Daten weiterzuleiten sind, stehen noch nicht fest. Die von den Herstellern zu erfüllenden Vorgaben sind in die ab 1. Januar 2021 geltende Euro-6d-Norm integriert, die die Euro-6d-Temp-Norm ablöst. Als Konsequenz daraus dürfen Fahrzeuge die nach Euro-6d-Temp-Norm zertifiziert sind, nur noch per Ausnahmegenehmigung bis zum 31. Dezember 2021 auf den Markt gebracht werden. Die Euro-6d-Temp-Norm hatte keine Vorgabe für ein OBFCM.

Digitalradiopflicht im Auto

Ab 21. Dezember müssen alle Radios in Neuwagen, die den Programm- oder Sendernamen anzeigen können, den Empfang und die Wiedergabe digitaler Rundfunkangebote (DAB+) ermöglichen. Die von Bund und Ländern beschlossene DAB+-Pflicht gilt auch für alle anderen handelsüblichen Radiogeräte.

Änderungen der Typklassen

Die Einstufung der Fahrzeuge in Typklassen der Kraftfahrtversicherungen ändert sich für die meisten Verträge zum 1. Januar 2021. Damit wird von den Versicherern das Schadenrisiko jedes in Deutschland zugelassenen Fahrzeugmodells bestimmt. Laut Gesamtverband der Versicherer profitieren etwa 4,6 Millionen Autofahrer von besseren Einstufungen, während es für über 6, 1 Millionen Autofahrer teurer wird.

Motorräder müssen Euro-5-Norm einhalten

Neu zugelassene Motorräder, inklusive 125-ccm-Maschinen, müssen ab 1. Januar 2021 die Abgasnorm Euro-5 erfüllen. Dies galt ab dem Jahr 2017 lediglich für die Typzulassung der Krafträder.

Förderung von E-Pkw

Durch das am 9. Oktober 2020 beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung erhöhen sich auch die Umweltboni für Elektroautos, die jetzt bis Ende 2025 gewährt werden („Innovationsprämie“). Käufer oder Leasingnehmer von neuen Pkw mit Elektroantrieb (BEV) unter 40.000 Euro Nettolistenpreis erhalten eine Förderung von insgesamt 9000 Euro. Plug-in-Hybride immerhin noch 6750 Euro. Bei Listenpreisen bis 65.00 Euro brutto gibt es für BEV 7500 Euro und für Plug-in-Hybride 5625 Euro. Auch gebrauchte E-Autos (5000 Euro) und Plug-in-Hybride (3750 Euro) werden vom Staat bezuschusst, sofern bei einem vorangegangenen Kauf kein Umweltbonus ausgezahlt wurde. Die Fahrzeuge dürfen maximal 12 Monate alt sein und nicht mehr als 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben. Die Antragstellung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Zuschuss für private Ladestationen

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) fördert seit 6. Oktober 2020 mit 900 Euro den Kauf und die Installation einer privaten Ladestation auf einem Stellplatz an oder in Wohngebäuden. Die Wallbox oder der Ladepunkt muss mindestens 11 kW Leistung aufweisen, der Ladepunkt intelligent und steuerbar sein sowie der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen kommen. Anträge sind vor der Anschaffung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen.
Durch eine Änderung im Wohneigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht werden Miteigentümer und Vermieter verpflichtet, die Installation von Ladeinfrastruktur durch einzelne Eigentümer oder Mieter zu dulden. Die Vorschriften sind seit 1. Dezember 2020 in Kraft.

Elektroautos sind länger von der Steuer befreit – Pkw-Steuer für Handwerker-Fahrzeuge

Die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird bis zum 31. Dezember 2025 gewährt und damit der Zeitraum bis 31. Dezember 2030 verlängert.

Entlastung für Berufspendler

Berufspendler erhalten ab 2021 eine höhere Pauschale von 35 Cent ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten. Bis zum 20. Kilometer bleibt es bei 30 Cent für den Kilometer. Geringverdiener unterhalb der Steuerpflicht haben ab dem 21. Kilometer Anspruch auf die sogenannte Mobilitätsprämie.

Steuersenkung bei der Bahn – Erhöhung im Flugverkehr

Entlastungen gibt es bei der Deutschen Bundesbahn im Fernverkehr. Die Mehrwertsteuer auf die Tickets ist von 19 Prozent auf 7 Prozent reduziert.
Dagegen erhöht sich die Flugverkehrssteuer bei Inlandsflügen und solchen innerhalb der EU auf 13,03 Euro. Bei Entfernungen zwischen 2.500 km und 6.000 km sind 23,43 Euro zu zahlen und für Flugtickets über Entfernungen von mehr als 6.000 km 59,43 Euro.

Emissionshandel mit einem CO2-Preis von 25,- Euro pro Tonne beginnt

Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, bezahlen ab 2021 dafür einen CO2-Preis von zunächst 25,- Euro pro Tonne. Danach steigt der Preis schrittweise auf bis zu 55,- Euro im Jahr 2025 an. Die Kraftstoff-Firmen werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den diese Brennstoffe verursachen, Emissionsrechte zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel. Zu erwarten ist eine Verteuerung der angebotenen Kraftstoffe für die Verbraucher.

Fernstraßen werden vom Bund verwaltet

Zum 1. Januar 2021 übernimmt der Bund die Verantwortung für Bau und Betrieb der Bundesautobahnen von den Ländern in die neugegründete bundeseigene Autobahn GmbH. Gleichzeitig beginnt das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) als neu errichtete Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit der Arbeit.

Umtausch von Führerscheinen

Führerscheininhaber mit Geburtsdatum zwischen 1953 und 1958 müssen bis zum 19. Januar 2022 ihre alten Führerscheine gegen das aktuelle EU-Scheckkartenformat eintauschen. Wer schon ein neues Exemplar hat, muss nichts tun. Alle anderen müssen bei ihrer Führerscheinstelle gegen 24,- Euro Gebühr unter Vorlage des alten Papierexemplars und eines Ausweises mit einem aktuellen Passfoto die EU-einheitliche Scheckkarte bestellen. Ist der alte Führerschein durch eine andere Stelle als der jetzt zuständigen am Wohnort ausgestellt worden, ist dort eine Karteikartenabschrift anzufordern. Die erworbenen Klassen bleiben erhalten. Auch bei den Regeln für Berufskraftfahrer ändert sich nichts.

Infos:  Zur Webseite des AvD

Quelle: Pressemitteilung AvD