Mit der Novelle der StVO treten am 28. April 2020 eine Reihe von wichtigen neuen Verkehrsvorschriften in Kraft. (Foto: BMVI)

Mit der Novelle der StVO sollte am 28. April 2020 eine Reihe von wichtigen neuen Verkehrsvorschriften in Kraft treten. (Foto: BMVI)

StVO-Novelle vom 28. April fällt – Strafen werden wieder herabgesetzt

Recht & Gesetz, Sicherheit, Verkehr

Die StVO-Novelle vom 28. April 2020 scheint Geschichte. Wie der Verkehrsverband Mobil in Deutschland e. V. mitteilt, hat das Saarland bereits gestern Nachmittag damit begonnen die Novelle auszusetzen, am Abend sind dann Bayern und Niedersachsen gefolgt. Heute sind wohl alle übrigen Bundesländer gefolgt. Die von Mobil in Deutschland e.V. stark kritisierte StVO-Novelle vom 28. April dürfte damit wohl endgültig gefallen sein und muss zurückgenommen werden.

Von Anfang an hagelte es Kritik. Nicht nur von Seiten des Automobilclubs Mobil in Deutschland e.V. Wenn zwei Millionen Führerscheine in Gefahr sind und die Autofahrer damit in Not geraten, weil deren Mobilität und Existenz auf dem Spiel steht, dann ist diese Kritik nur folgerichtig. Mittlerweile hat die Petition des Clubs „Führerschein-Falle der StVO-Novelle rückgängig machen“ 160.000 Unterschriften und ist damit eine der größten Online-Petitionen in Deutschland.

Zurecht wurde das Thema daher am 15. Mai im Bundestag diskutiert und Verkehrsminister Scheuer hat an diesem Tag bekannt gegeben, dass diese überzogenen Strafen und insbesondere der zu schnelle Entzug des Führerscheins bei kleineren Geschwindigkeitsübertretungen zurückgenommen wird.

In der neuen Fassung drohte Fahrern der Verlust des Führerscheins für einen Monat, wenn sie innerorts 21 km/h und außerorts 26 km/h zu schnell unterwegs waren. Gegen diese Sanktionierung hatten Autofahrer und Autoclubs protestiert. Zuvor gab es derartige Fahrverbote in der Regel erst ab Überschreitungen von 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts.

Blamabel auch die handwerkliche Unzulänglichkeit der Novelle: Jetzt wurde auch noch ein markanter, rechtlicher Fehler bei der Veröffentlichung der Novelle bekannt. In der Eingangsformel der Verordnung ist die Rechtsgrundlage für die neuen Fahrverbote nicht genannt. Das muss aber passieren, somit ist die Verordnung nichtig.

Dieser Formfehler muss auch schnell korrigiert werden, sonst drohen den Ländern tausende von Verfahren von Autofahrern wegen zu Unrecht zugesendeten Bußgeldbescheiden. Darauf hat der Bundesverkehrsminister die Länder jetzt hingewiesen. Das Saarland, Bayern und Niedersachsen haben daraufhin die StVO-Novelle bereits ausgesetzt.

„Ich gehe davon aus, dass alle anderen Bundesländer diesem Beispiel jetzt folgen werden. Das ist auch gut so. Neben der Rechtsunsicherheit ist die ganze StVO-Novelle in Summe Murks. Die Bußgelder sind zu hoch, der Führerscheinentzug ist völlig unverhältnismäßig. Daher bin ich sehr zufrieden, dass das jetzt in Gänze geändert wird,“ so Dr. Michael Haberland, Präsident des Automobilclubs und Initiator der Petition „Führerscheinfalle der StVO-Novelle rückgängig machen“ mit mittlerweile 160.500 Unterschriften.

Link zur Petition „Führerschein-Falle der StVO-Novelle rückgängig machen“: openpetition.de/!fuehrerscheinfalle

Infos:  Zur Webseite von Mobil in Deutschland e. V.

Quelle: Pressemitteilung Verband Mobil in Deutschland e. V.