Der CIVD klärt auf: Was ist aktuell erlaubt? (Foto: det / D.C.I.)

Der CIVD klärt auf: Was ist aktuell erlaubt? (Foto: det / D.C.I.)

Corona-Update: Das ist jetzt erlaubt – Herstellerverband CIVD klärt auf

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Gerade jetzt vor Ostern haben die Caravaner alle Hände voll zu tun. Reifen wechseln, neuer TÜV oder der Frühjahrsputz stehen an. Welche Arbeiten dürfen aktuell durchgeführt werden und welche nicht? Der Herstellerverband CIVD hat alles Relevante zum Thema zusammengestellt und die häufigsten Fragen beantwortet.

Auswirkungen für Handel und Kunden

Welche Auswirkungen zeigen sich im Handel? Und mit welchen Änderungen haben Kunden zu rechnen?

Bund und Länder haben angesichts der rasanten Verbreitung des Coronavirus am 22. März 2020 erweiterte Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte beschlossen und damit die seit dem 16. März 2020 bestehenden Beschränkungen ausgeweitet. Mit wenigen Ausnahmen wie Lebensmittelgeschäften, Banken, Drogerien, Tankstellen und Poststellen wurde bundesweit auch der Kraftfahrzeughandel untersagt. Verkauf und Publikumsverkehr ist damit ausgeschlossen. Diese Befristung gilt aktuell in der Regel bis zum 20. April. Genauere Informationen über die Maßnahmen der Länder zum Schutz gegen das Coronavirus finden Sie im Download der Übersicht Landesverordnungen.

Der CIVD und der DCHV sind allerdings der Auffassung, dass die Auslieferung von Fahrzeugen eine Dienstleistung darstellt, da es sich hier lediglich um den Vollzug bereits abgeschlossener Geschäfte handelt und keine Beratung oder Verkaufsverhandlungen stattfinden. Unter Beachtung notwendiger Hygienemaßnahmen kann eine Auslieferung folglich durchgeführt werden.

Können Freizeitfahrzeuge an-, um- oder abgemeldet werden?

Der Betrieb der Kfz-Zulassungsstellen liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht. Viele Zulassungsstellen wurden bereits geschlossen, andere arbeiten nur eingeschränkt, und bei wieder anderen sind nur noch Zulassungen durch Kfz-Händler möglich. Tagesaktuelle Informationen zu allen Zulassungsstellen in Deutschland finden sie hier: https://www2.kroschke.de/info/zulassungsstellen?utm_source=ActiveCampaign oder direkt bei der jeweiligen Zulassungsstelle.

Wir halten daher die Bearbeitung von Zulassungsanträgen, deren notwendige Dokumente per E-Mail an die Zulassungsstellen gesendet werden, in der derzeitigen Ausnahmesituation für eine Lösung. Die Dokumente und notwendigen Plaketten könnten dann, ähnlich dem Verfahren aus dem Projekt i-kfz, an die Caravan-Fachhändler zurückgeschickt werden. Unbürokratische Lösungen in der täglichen Praxis vor Ort zeigen, dass eine solche Vorgehensweise gut funktioniert. Leider praktizieren dies aber viel zu wenige Zulassungsstellen.

Werkstätten bleiben geöffnet

Werkstätten dürfen in allen Bundesländern grundsätzlich geöffnet bleiben. Es ist trotz Kontaktverboten oder Ausgangsbeschränkungen überall erlaubt, geöffnete Geschäfte oder Betriebe für notwendige Besorgungen aufzusuchen. In Bayern sollten beispielsweise „Schönheitsreparaturen“ und Reifenwechsel auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. In Baden-Württemberg muss der Mindestabstand zu Personen von einem 1,5 Metern gewahrt werden. Wir gehen davon aus, dass dies auch in anderen Bundesländern ähnlich gehandhabt wird.

Darf ich mein Freizeitfahrzeug noch bewegen oder gibt es ein Fahrverbot?

Es gibt kein generelles Fahrverbot für Freizeitfahrzeuge. Allerdings sind auf Beschluss der Bundesregierung und der Regierungen der Bundesländer nicht notwendige Reisen, darunter auch und vor allem touristische Reisen, vorübergehend – nach derzeitigem Stand –  in der Regel bis mindestens 20. April untersagt. Ein Freizeitfahrzeug darf demnach, wie jedes andere private Fahrzeug, nur für notwendige Fahrten verwendet werden. Darunter fallen vor allem der Weg zur Arbeit, zum Arzt oder Krankenhaus, zur Pflege Angehöriger, zum Kauf von Lebensmitteln oder Medikamenten, zur Post, zur Tankstelle, zur Bank. Da die Werkstätten weiter geöffnet sind, ist auch der Weg dorthin erlaubt.

Auswirkungen auf den Caravaning-Tourismus

Wie wirkt sich die Verbreitung des Corona-Virus auf den Caravaning-Tourismus aus?

Die Verbreitung des Corona-Virus hat auch für den Caravaning-Tourismus weitreichende Folgen – vom Vermietgeschäft bis hin zu den Stell- und Campingplatzbetreibern.
Die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer haben am 16. März 2020 einheitlich vereinbart, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können. Durch das Verbot der touristischen Nutzung, dürften Gastgeber keine Gäste mehr beherbergen.

Dies betrifft auch Camping- und Reisemobilstellplätze. Wie lange dies gelten wird, ist derzeit nicht absehbar. Infos: www.reisemobil-stellplatz.info. Weitergehende Informationen hat auch der Deutsche Tourismusverband (DTV) zusammengestellt (https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus.html). Personen, die mit erstem Wohnsitz auf einem Campingplatz gemeldet sind, dürfen diesen weiterhin anfahren.

Caravaning-Tourismus schwer getroffen

Die von der Bundesregierung und anderen europäischen Regierungen ausgesprochenen Maßnahmen – erhebliche Einschränkungen in der Bewegungs- und Reisefreiheit, Schließung aller Freizeitangebote, der Gastronomie und des Einzelhandels sowie der Camping- und Reisemobilstellplätze – lassen den Caravaning-Tourismus derzeit in Deutschland und Europa flächendeckend zum Erliegen kommen. Dieser Zustand wird, Stand jetzt, bis mindestens Ende April anhalten. Eine Aufrechterhaltung der aktuellen Beschränkungen bis in die langen Mai-Wochenenden wird den Caravaning-Tourismus sehr hart treffen.

Die Corona-Pandemie versetzt die Tourismuswirtschaft in eine nie dagewesene, dramatische Lage. Kurzfristige Einnahmeausfälle können schnell in die Insolvenz führen. Absolut vorrangig ist daher die Sicherung der Liquidität in den Betrieben, um eine drohende Insolvenzwelle eigentlich kerngesunder Unternehmen zu vermeiden.

Der CIVD hat daher gemeinsam mit anderen wichtigen touristischen Unternehmen und Organisationen einen eindringlichen Appell des Bundesverbandes der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) an die Bundesregierung in der vergangenen Woche mitunterzeichnet.

Was passiert bei der Vermietung von Reisemobilen?

Die Vermietung ist durch die in Deutschland und Europa ergriffenen Maßnahmen praktisch zum Erliegen gekommen. Das wichtige Geschäft zum Saisonauftakt zu Ostern entfällt komplett. Die Vermieter sind dennoch bemüht, möglichst große Kulanz bei Stornierungen walten zu lassen. Details sind beim jeweiligen Anbieter zu erfragen. Für das wichtige Geschäft um die langen Wochenenden im Mai und Juni halten sich die Kunden mit Stornierungen noch zurück in der Hoffnung, dass sich die Lage bis dahin bessert und Reisen wieder möglich sind. Für das Sommergeschäft gibt es bisher eher wenige Stornierungen.

Auswirkungen auf die Hersteller

Die Corona-Pandemie stürzt die Weltwirtschaft in eine tiefe Krise. Auch die Caravaningindustrie bleibt davon nicht verschont: Die Produktion von Freizeitfahrzeugen musste vorübergehend größtenteils eingestellt werden, Lieferketten stocken und Nachfrage sowie Umsatz gehen abrupt zurück.

Fast alle deutschen Hersteller haben – wie ihre europäischen Wettbewerber – die Produktion vorübergehend eingestellt. Dies erfolgte vorrangig zum Schutz der Belegschaft vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus oder aus geringerer Mitarbeiterverfügbarkeit, weil diese beispielsweise ihre Kinder betreuen müssen. Wie lange die Schließungen dauern werden, ist abhängig von den durch die EU, die europäischen Regierungen sowie Bund und Länder ergriffenen Maßnahmen und kann zum jetzigen Zeitpunkt schwer abgeschätzt werden. Vor Ende April dürfte eine Rückkehr zum Normalbetrieb aber ausgeschlossen sein.

Sind Einbrüche in der Nachfrage nach Freizeitfahrzeugen zu erwarten?

Aufbauend auf dem Momentum der letzten Jahre, begann auch das laufende Kalenderjahr mit abermals einer Rekordnachfrage. Bekräftigt durch einen milden Winter und der auf den Frühjahrsmessen spürbar hohen Kundennachfrage, erfreute sich der Handel bis in den März einer guten Auftragslage. Dies hat sich durch das Coronavirus geändert. Einige Kunden verschieben aufgrund der aktuellen Einschränkungen ihr Kaufvorhaben. Ins Gewicht schlägt hier vor allem die Absage der wichtigen Saisonauftaktveranstaltungen bei den Händlern und Herstellern. Hinzukommt die Tatsache, dass die Handelsbetriebe derzeit schließen müssen und auch viele KfZ-Zulassungsstellen geschlossen sind.

Sobald sich die akute Corona-Lage bessert und Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus gelockert werden, rechnen wir mit einem Nachhol-Effekt. Das fest angestrebte Rekordergebnis werden wir in diesem Jahr nicht erreichen, gehen zum jetzigen Zeitpunkt aber, insgesamt betrachtet, dennoch von einem guten Ergebnis aus. Wir sind vorsichtig optimistisch, dass bis zum Saisonstart 2021 der Großteil der Verschiebungen aufgeholt sein dürfte.

Sind Umsatzeinbrüche für die deutschen Reisemobil- und Caravan-Hersteller zu erwarten?

Wir blicken auf starke Vormonate und gefüllte Auftragsbücher. Durch die derzeitigen Corona-Krise kommt es zu erheblichen Umsatzausfällen, weil der Caravaning-Handel vorübergehend schließen muss und Kunden ihre Fahrzeuge nicht abholen bzw. teilweise nicht zulassen können. Grundsätzlich erwarten wir, dass individuelle Urlaubsformen wie Caravaning besser und schneller aus der akuten Corona-Krise kommen werden als Reiseformen, die auf der Nutzung von Massenverkehrsmitteln basieren und aktuell einen erheblichen Imageschaden erfahren.

Wir sind daher langfristig gesehen vergleichsweise optimistisch. Viele unserer Kunden erfüllen sich mit dem Kauf eines Reisemobils oder eines Caravans einen Lebenstraum, auf den sie Jahre hin geplant und gespart haben. Hier könnte es zu einer zeitlichen Verschiebung kommen, aber auch vor dem Hintergrund fehlender alternativer Reiseoptionen gehen wir nicht davon aus, dass Kauferwägungen nachhaltig und langfristig von der akuten Corona-Pandemie beeinträchtigt werden.

Wie können sich Unternehmen schützen?

Jedes Unternehmen muss – allein schon aufgrund der Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern – alles in seiner Macht Stehende tun, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Es gibt viele Mittel und Instrumente, beispielsweise strenge Hygiene- und Verhaltensregeln, Reisebeschränkungen oder mobiles Arbeiten. Der CIVD hat dazu für seine Mitglieder ein Papier mit arbeitsrechtlichen Hinweisen veröffentlicht. Zudem kann Rat bei den Experten in den Gesundheitsämtern und dem Robert-Koch-Institut eingeholt werden. Wichtig: Es ist jeder einzelne Mitarbeiter gefragt, um der Herausforderung durch das Corona-Virus zu begegnen!

Infos: Zur Webseite des CIVD

Quelle: CIVD