Verwaltungsgericht Oldenburg entscheidet: Gesundheit und Sicherheit geht vor Recht auf Urlaub mit dem Wohnmobil. (Foto: D.C.I. / CIVD)

Verwaltungsgericht Oldenburg entscheidet: Gesundheit und Sicherheit geht vor Recht auf Urlaub mit dem Wohnmobil. (Foto: D.C.I. / CIVD)

Eilantrag gegen Einschränkung einer Wohnmobilnutzung vor Gericht abgelehnt

Campingplatz, Recht & Gesetz, Stellplatz

+++++ Update 10. April 2020 +++++++

Reiseverbot in Mecklenburg-Vorpommern von Oberverwaltungsgericht gekippt

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hatte von Karfreitag bis Ostermontag für Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns Ausflüge zu den Ostseeinseln, zur Halbinsel Fischland-Darß-Zingst, in Gemeinden direkt an der Ostsee und Boddengewässern sowie zu Tourismuszentren in der Mecklenburgischen Seenplatte verboten. Damit wollte die Regierung die Umsetzung der Kontaktbeschränkungen insbesondere über die Feiertage erzwingen.

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald hat mit zwei Beschlüssen vom 9. April in gerichtlichen Eilverfahren (Az. 2 KM 268/20 OVG und 2 KM 281/20 OVG) § 4a der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung) in der Fassung vom 8. April 2020 vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt. Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns dürfen zu Ostern nun doch Tagesausflüge zu den oben genannten Zielen machen.

Infos: Zur Entscheidung des OVG Mecklenburg-Vorpommern

Quelle: Pressemitteilung OVG Mecklenburg-Vorpommern

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Klage gegen Parkverbote in Auchrich und Wittmund abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat durch Beschlüsse vom 8. April 2020 die Eilanträge eines Wohnmobil-Touristen gegen die Parkverbote in den Landkreisen Aurich und Wittmund abgelehnt, welche für die kommenden Feiertage gelten.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat durch Beschlüsse vom 8. April 2020 (7 B 842/20 und 7 B 859/20) die Eilanträge eines aus dem Landkreis Leer stammenden Wohnmobil-Touristen gegen die Parkverbote in den Landkreisen Aurich und Wittmund abgelehnt, welche diese für den Zeitraum der bevorstehenden Feiertage angeordnet haben.

Das Gericht hat sich nicht mit der Frage der Rechtmäßigkeit dieser auf das Infektionsschutzgesetz gestützten Parkverbote befasst, sondern seine Entscheidungen aufgrund einer Güterabwägung getroffen. Dazu hat es die Schutzpflicht des Staates aus Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung den Freiheitsrechten des Einzelnen aus Artikel 11 Absatz 1 GG auf Freizügigkeit gegenübergestellt und gewichtet.

Danach hat das Gericht entschieden, dass hier der Wunsch des Wohnmobilisten auf freies Reisen in Deutschland und insbesondere Parken seines Wohnmobiles auch in den Landkreisen Aurich und Wittmund nicht so schwer zu gewichten ist, wie die Absicht der beiden Landkreise, die Bürger vor einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus zu schützen und die intensivmedizinische Versorgung weiterhin zu gewährleisten.

Der Wohnmobilist muss sich gegebenenfalls andere Zielorte für seine Reisen suchen oder zu Ostern 2020 ganz darauf verzichten. Er kann zudem versuchen, im Zuge der noch anhängigen Hauptsacheverfahren später eine eventuelle gerichtliche Abklärung der Rechtmäßigkeit der Parkverbote zu erzielen. Gegen die Beschlüsse kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Infos: Zur Entscheidung des VG Oldenburg

Quelle: Pressemitteilung VG Oldenburg