Urteilsverkündung: Die Richter des EuGH haben in einem richtunsgweisenden Urteil Abschalteinrichtungen in der Software von Dieselmotoren grundsätzlich für illegal erklärt, wenn sie zu Differenzen zwischen Testlauf und Praxis führen. (Foto: EuGH)

Urteilsverkündung: Die Richter des EuGH haben in einem richtunsgweisenden Urteil Abschalteinrichtungen in der Software von Dieselmotoren grundsätzlich für illegal erklärt, wenn sie zu Differenzen zwischen Testlauf und Praxis führen. (Foto: EuGH)

Grundsatz-Urteil Europäischer Gerichtshof (EuGH): Abschalteinrichtungen sind illegal – Klagewelle erwartet

Basisfahrzeug, Diesel, Fiat, Iveco, Wohnmobil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16. Dezember 2020 ein wichtiges Urteil in den Abgasskandalen verkündet. Die verantwortlichen Richter bewerteten Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen als illegal, sofern der Schadstoffausstoß dadurch im normalen Straßenbetrieb über den Werten auf dem Prüfstand liegt. Das Urteil betrifft auch zahlreiche manipulierte Wohnmobile auf Fiat und Iveco-Basis, die in Deutschland zugelassen wurden.

In der Rechtssache C-693/18 kommt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in seinem richtungsweisenden Urteil in Sachen Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren zur folgendem Schluss (Auszug Pressemitteilung EuGH Nr. 170/20):

“Ein Hersteller darf keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen. Die Tatsache, dass eine solche Abschalteinrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, kann ihr Vorhandensein nicht rechtfertigen.”

Das EuGH erklärte fünf Jahre nach Beginn des VW-Diesel-Skandals die umstrittene Software zur “Optimierung” von Abgaswerten bei Zulassungstests damit für illegal. Das Urteil könnte die Rechte für Besitzer älterer Diesel-Fahrzeuge deutlich stärken. (Rechtssache C-693/18)

Fall aus Frankreich ist Hintergrund für EuGH-Verfahren

Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist ein Fall aus Frankreich, wo gegen einen Hersteller wegen arglistiger Täuschung ermittelt wird. Dieser wird in den Gerichtsakten nur mit „X“ bezeichnet, Volkswagen hat jedoch bestätigt, dass es in dem Streitfall um seine Fahrzeuge geht. Im Kern ging es um die Bewertung der Software, die erkennt, ob ein Auto für Zulassungstests im Labor geprüft wird. Während der Tests läuft mit voller Stärke die sogenannte Abgasrückführung, die den Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide verringert. So werden im Labor Schadstoffgrenzwerte eingehalten. Im Normalbetrieb wird die Abgasrückführung dann aber gedrosselt. Der Effekt ist mehr Motorleistung, aber eben auch mehr Stickoxid.

Der EuGH hatte im Wesentlichen zwei Fragen zu klären: Handelt es sich bei der Software um eine „Abschalteinrichtung“, also ein Konstruktionsteil? Abschalteinrichtungen sind laut EU-Verordnung Nr. 715/2007 grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen, unter anderem das gern zitierte “Thermofenster”, wenn die Abschalteinrichtung nötig ist, „um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen“ oder „den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten“. Damit war die zweite Frage zu klären: Fällt diese Software unter die Ausnahme? Auch das verneinte der EuGH in seinem gestrigen Urteil, das keine Überraschung darstellt: Die zuständige Generalanwältin Eleanor Sharpston hatte letztere Frage in ihrem Gutachten zum Fall im Frühjahr eindeutig verneint. Der EuGH folgte dieser Einschätzung nun.

Die Folgen des Urteils

Wohnmobil-Besitzern drohen nun Rückruf-Aktionen bis hin zu Stilllegungs-Androhungen, weil im schlimmsten Fall die Betriebserlaubnis der manipulierten Reisemobile erlischt. Dazu kommen erhebliche Wertverluste bei den Fahrzeugen. Auf solche Fälle spezialisierte Anwalts-Kanzleien stellen fest: Betroffene Halter haben Anspruch auf Schadensersatz. Oder es gibt die Option, das manipulierte Fahrzeug an den Motoren-Hersteller zurückgeben. Im Gegenzug erhalten die Wohnmobil-Besitzer eine Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Auch wertsteigernde Nachbauten wie Klimaanlagen oder Sat-Anlagen werden bei der Berechnung des Schadensersatzes berücksichtigt.

Alternativ können die betroffenen Fahrzeughalter ihre manipulierten Wohnmobile aber auch behalten und einen Teil des ursprünglichen Kaufpreises als Schadensersatz durchsetzen. Da die illegal manipulierten Fahrzeuge aufgrund des Dieselskandals enorm an Wert verlieren, können die Fahrzeugbesitzer diese Wertminderung bei dem jeweiligen Hersteller des Schummelmotors einfordern. In der Regel lassen sich so Entschädigungen in Höhe von 20 bis 25 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises durchsetzen.

Wichtig zu wissen ist, dass sich die Schadensersatzansprüche im Wohnmobil-Dieselskandal in der Regel gegen den Motorenhersteller – also Fiat und Iveco – richten. Unternehmen wie Hymer, Kanus, Dethleffs oder ähnliche haben schließlich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht gewusst, dass die verbauten Fiat- und Iveco-Motoren manipuliert wurden.

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Bei den RA-Kanzleien Goldenstein oder Dr. Stoll & Sauer können Halter von manipulierten Fahrzeugen kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben.


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Berichte D.C.I.