Jürgen Dieckert ist ausgewiesener Stellplatz-Experte und Geschäftsführer beim Stellplatznetzwerk TopPlatz. (Foto: IRMA)

Jürgen Dieckert ist ausgewiesener Stellplatz-Experte und Geschäftsführer beim Stellplatznetzwerk TopPlatz. (Foto: IRMA)

Interview-Lockdown II – Wie geht´s weiter mit dem Caravaning?

Corona, Saison 2020, Tourismus, Verkehr

Die Bundesregierung und die MinisterpräsidentInnen der Länder haben letzte Woche wegen der Rekordwerte bei den Corona-Infektionen einen bundesweiten Lockdown ab dem 2. November beschlossen. Damit kam mit einem Beherbergungsverbot auch das Aus für Hotellerie, Gastgewerbe und das touristisches Reisen mit Stell- und Campingplätzen.

Also was machen ich mit meinem gerade angelieferten, nagelneuen Reisemobil, wo kann ich noch hinfahren, wie kann ich es nutzen? Wieder schafft das hochgelobte föderale System in Deutschland durch die verschiedenen Länder-Verordnungen ein heilloses Durcheinander, obwohl man sich in der Bund-Länderkonferenz mit der Bundeskanzlerin doch erstmals auf einheitliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung geeinigt hatte.

Klar ist, dass nur mit strengen Maßnahmen die außer Kontrolle geratene Pandemie wieder einigermaßen in den Griff zu bekommen ist. Über die permanenten und immer strikteren Grundrechtseinschränkungen wollen wir hier nicht reden, klar ist aber auch, dass Politik und Behörden den “corona-armen” Sommer hinsichtlich vorausschauender Maßnahmen gegen die 2. Welle komplett verschlafen haben und jetzt mit leider teils undifferenziertem Aktionismus versucht, die Lage zu retten und die Infektionszahlen einzudämmen.

Auf der Webseite von TopPlatz finden sich aktuell 141 Stellplätze. Da findet jeder Mobilreisende die richtige Wohlfühlumgebung. (Foto: screenshot/TopPlatz/D.C.I.)
Auf der Webseite von TopPlatz finden sich aktuell 141 Stellplätze. Da findet jeder Mobilreisende die richtige Wohlfühlumgebung. (Foto: screenshot/TopPlatz/D.C.I.)

D.C.I. hat dazu Jürgen Dieckert, Geschäftsführer beim Stellplatznetzwerk TopPlatz befragt.

Frage: Wir haben die erste Woche des erneuten Lockdowns hinter uns. Er betrifft wieder den Deutschland-Tourismus mit touristischen Reisen und das gesamte Caravaning. Was kommt in Sachen Stell- und Campingplätze jetzt auf Reisemobilisten und Caravaner zu?

Antwort: Im Prinzip handelt es sich um ein sehr ähnliches Verfahren wie im vergangenen Frühjahr: Nachdem die Bund-Länder-Kommission einen Beschluss gefasst hat, waren nun die Bundesländer am Zug. Sie mussten nun im Eilverfahren die entsprechenden Landesverordnungen (VO) oder Allgemeinverfügungen erlassen, die dann die Details des Lockdowns geregelt haben. Der Lockdown verbietet erst einmal bis zum 30. November 2020 touristische Übernachtungsangebote in Deutschland. Das heißt: Hotels und Herbergen sowie Stell- und Campingplätze, die Touristen eine Unterkunft bieten, dürfen diese nun nicht mehr aufnehmen.

Frage: Ihre TopPlätze sind ja in allen Bundesländer und in acht anderen Ländern Europas zu finden, gibt es eine bundeseinheitliche Regelung, was ist mit den Plätzen im Ausland?

Antwort: Leider nein. Doch anders als im Frühjahr sind die Unterscheide nicht mehr so groß. Niedersachsen zum Beispiel zeigte sich viel großzügiger als Bayern. Urlauber, die vor einem Stichtag im Lande waren, durften ihre Reise ganz normal beenden. In anderen Ländern ist Dauercamping erlaubt. Reisen ins Ausland wären theoretisch denkbar, der TopPlatz am Gardasee ist zum Beispiel geöffnet. Doch bevor man über die Grenze flüchtet, sollte man sich die seit dem 8. November geltenden Quarantäneregeln ansehen – bei der Einreise nach Deutschland aus Risikogebieten droht dann eine häusliche Quarantäne samt Meldung ans Gesundheitsamt.

Frage: Bei den meisten Campingplätzen ist die Saison kalendarisch sowieso beendet. Wie reagieren die Stellplatz-Unternehmer? Werden die TopPlatz-Stellplätze zugemacht und wird die Saison wegen des Lockdowns vorzeitig beendet? Wo kann man überhaupt noch hinfahren?

Antwort: Im Prinzip haben Sie recht, die Saison war fast zu Ende, aber halt nur fast. Die TopPlatz-Partner berichten mir von vielen Gäste-Anfragen – es gibt viele Reisemobilisten, die das milde und sonnige Novemberwetter gern für eine Reise genutzt hätten, ähnlich wie im Frühjahr: Weg aus den Städten, hinein ins Grüne, in die Natur oder in überschaubare Orte.

Um den Großstädten mit ihren hohen Infektionsraten aus dem Wege zu gehen, gibt es kaum ein besseres Mittel als Reisemobil und Stellplatz, das ist keine Frage.

Stellplatzpartner mit normalerweise ganzjährig geöffneten Plätzen stehen also vor einer kniffligen Aufgabe: Schließen bis Ende November solange es die Verordnung vorgibt? Schließen bis Weihnachten, um auf ein kurzes aber eventuell knackiges Silvestergeschäft zu hoffen? Oder über den Winter ganz schließen, um dann im Frühjahr durchstarten zu können? Das sind einige der möglichen Überlegungen. Entscheidend ist, was die Politik vorgibt. Und die wird ja Mitte November über die Resultate des Lockdowns beraten und dann die Weichen für die nächsten Wochen stellen.

Frage: Was ist mit Stellplätzen, die noch offen sind, dürfen die überhaupt noch genutzt werden?

Antwort: Touristisches Reisen ist in allen deutschen Bundesländern zurzeit untersagt, da sind die Landesverordnungen ganz eindeutig. In vielen Fällen werden auch Wohnmobil-Stellplätze expressis verbis genannt. Eine Ausnahme bilden berufsbedingte Reisen. Wenn also ein Geschäftsmann mit seinem Mobil geschäftlich unterwegs ist, dann kann er das tun, sollte das aber für den Fall einer Kontrolle auch belegen können. Von vielen Stellplätzen höre ich, dass direkt nach Inkrafttreten der Verordnungen Ordnungsamt und Polizei vor Ort waren.

Frage: Warum dieser Widerstand vieler Touristiker angesichts der steigenden Neuinfektionszahlen? Ist der Lockdown nicht unvermeidlich?

Antwort: Weil man einmal mehr den Eindruck haben kann, das die einschlägigen Landes-Verordnungen nicht immer sinnvoll sind. Ein Beispiel: In einigen Bundesländern bleibt Dauercamping erlaubt, touristisches Reisen wird dagegen kategorisch untersagt. Macht das Sinn? Böse gesagt: Nur, wenn das Virus prinzipiell einen Bogen um Dauercamper-Siedlungen macht und ausschließlich durchreisende Gäste anfällt. Ansonsten wäre es eine pragmatische Lösung gewesen, Stellplätze zu öffnen und mögliche Kontaktstellen zu schließen, also Sanitäranlagen oder Gruppenräume. Das hat im vergangenen Frühjahr tadellos funktioniert.

Frage: Und sonst, Ihr Eindruck der Lage?

Antwort: Leider habe ich nicht den Eindruck, dass die Politik im vergangenen Sommer ihre Hausaufgaben wirklich erledigt hat. Nur ein Beispiel: Seit Wochen hören wir von der Überlastung der Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung der Kontakte, inzwischen helfen Bundeswehrsoldaten in den Gesundheitsämtern aus. Umgekehrt haben Tausende Studenten und Studentinnen in den vergangenen Monaten ihre Jobs verloren, gerade in der Gastronomie, und haben nun echte Probleme, sich und ihr Studium zu finanzieren. Warum hat die Politik also nicht im Sommer eine Aktion gestartet, um genau diese ohnehin technik-affinen jungen Leute anzusprechen und zu schulen, so dass man im Falle einer 2. Welle eine schnell einsetzbare Reserve gehabt hätte? Das Problem überlasteter Gesundheitsämter hätte man auf diesem Weg ein Stück weit lösen können.

Frage: Wird hier nicht undifferenziert mit zweierlei Maß gemessen?

Antwort: Wenn denn die Nachverfolgung möglicher Infektionswege so zentral für die Pandemiebekämpfung ist, warum darf dann die Bahn immer noch in ihren ICE-Zügen Sitzplätze ohne Online-Reservierung anbieten? Warum sind dort, anders als im Kino oder im Theater, keine Sitzplätze gesperrt, um dem Fahrgast einen größtmöglichen Abstand zu garantieren? Warum darf sich jeder hinsetzen, wo er oder sie gerade möchte? Wie soll man hier Infektionswege nachverfolgen können, wenn kein Mensch nachvollziehen kann, wer wo gesessen hat, von Listen mit Namen, Adressen, Telefon-Nummern für die Kontaktverfolgung mal ganz zu schweigen. Hier wird ganz eindeutig mit zweierlei Maß gemessen, und das ist nicht in Ordnung.

Frage: Wie geht es nun weiter? Die Bundesregierung und die Länder-Chefs haben ja den am meisten betroffenen Branchen wie Tourismus, Gastronomie und Hotellerie mit einem 10 Milliarden Euro-Paket großzügige und schnelle Hilfe für den jetzigen Lockdown zugesagt. Gilt das auch für Ihre Stellplatz-Unternehmer?

Antwort: Natürlich haben wir das Versprechen des Bundesfinanzministers Scholz, geschlossenen Betrieben 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 zu zahlen, zur Kenntnis genommen. Das klingt natürlich erst einmal verführerisch, ist aber noch lange kein Grund zum schnellen Jubeln. Nach anderen Meldungen werden andere staatliche Hilfen wie etwa Kurzarbeitergeld oder der Wareneinsatz von der Bemessungsgrundlage noch abgehen. Also warten wir doch mal ab, was wirklich bei den genannten Betrieben ankommt – und wann es dort ankommt.

Frage: Was kommt nach dem Lockdown?

Antwort: Das ist dann wieder die Politik am Zug. Werden die Maßnahmen in den Dezember hinein verlängert oder nicht – das ist die entscheidende Frage. Richtig spannend dürfte es werden, wenn der erste Gipfel der Wintersaison in akute Gefahr gerät: Weihnachten und Silvester. Noch bereiten sich die Touristiker in den Alpen oder in den Mittelgebirgen auf eine Skisaison unter Corona-Bedingungen vor, entwickeln spezielle Hygienekonzepte für die Skisaison. Wenn diese in Gefahr gerät, dann dürfte der Widerstand der Touristik massiv anwachsen. Es bleibt definitiv spannend.

Herr Dieckert, herzlichen Dank für das Interview!

Infos: Zur Webseite von TopPlatz

Info TopPlatz
Urlaub mit dem Reisemobil wird immer beliebter. Reisemobilisten entwickeln dabei in hohem Maße das Bedürfnis nach erlebnisorientierten und flexiblen Touren mit persönlichem Service auf dem Stellplatz ihrer Wahl. Innerhalb der inzwischen erfreulich umfangreichen und damit aber auch unüberschaubarer werdenden Stellplatz-Landschaft fällt vielen Reisemobilisten die Suche nach dem richtigen Stellplatz immer schwerer. Das Gütesiegel TopPlatz hilft bei der Wahl des richtigen Reiseziels. Ein TopPlatz ist ein Stellplatz für Reisemobile, der die Wünsche und Bedürfnisse seiner Kunden in hohem Maße erfüllt. TopPlatz, das Gütesiegel von IRMA – der Gesellschaft für innovatives Regionalmarketing mbH, steht dabei für ein hohes Qualitätsversprechen. Anhand eines detaillierten Kriterienkatalogs wird der Standard für einen TopPlatz definiert und jährlich vor Ort überprüft. Aktuell in der Saison 2020 gibt es europaweit 141 TopPlätze.