Oldie mit Speed

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Heute ist fast jeder neu zugelassene Caravan mit einer Zulassung „100 km/h“ im Verkehr unterwegs, nachdem die entsprechende Änderung der StVO dies erlaubt. Was ist aber mit Oldtimer-Gespannen, müssen die sich weiter in endlose Lkw-Schlangen einreihen? Mit einem Eriba Pan Baujahr 1981 haben wir die Möglichkeiten für eine 100er-Zulassung ausgelotet und den Umbau im Al-Ko Servicecenter in Kötz mitverfolgt.

Zulassungs-Voraussetzungen

Stellt sich zu allererst eine für Oldtimer-Puristen wichtige Frage, ob sich bei einer Umrüstung die Voraussetzungen für das „H“-Kennzeichen Historische Fahrzeuge ändern. Da gibt es schnell Entwarnung, H-Kennzeichen am Hänger machen generell wenig Sinn, zudem winken die Experten von TÜV und Dekra ab, kein Problem, sicherheitsrelevante Teile sind betroffen, die dürfen auf neuesten technischen Stand gebracht werden.

Dann die zweite Frage, ob es sich rechnet, wenn wir unserer „alten Dame“, mit einer Umrüstung noch einmal „Beine machen“. Die für eine nachträgliche Tempo-100-Zulassung notwendigen Änderungen am Hänger können mit den entsprechenden Umrüstsätzen in ungefähr zwei Stunden erledigt werden, der Umbau hält sich mit etwa 900,- Euro in überschaubaren Grenzen.

Da sicherheitsrelevante Teile betroffen sind, ist dringend geraten, die Umrüstung in einer Fachwerkstatt ausführen zu lassen. Hier ist neben dem notwendigen Fachwissen auch eine Hubbühne vorhanden, um die Stoßdämpfer und eventuell die Bowdenzüge der Bremsanlage austauschen zu können. Gerade bei älteren Fahrzeugen wie unserem Schätzchen aus Bad Waldsee mit Erstzulassung 18. Mai 1981, ist dies angeraten und meist auch notwendig.

Neben einem guten Allgemeinzustand wird für die Zulassung vorausgesetzt:

  • ISO-zugelassene Stabilisierungseinrichtung oder andere zugelassene Einrichtung. Als da möglich sind: Ausstattung des Zugfahrzeugs mit einem speziellen elektronischen, fahrdynamischen Stabilitätssystem für Anhängerbetrieb (Anhänger-ESP oder Trailer-Stabilitätsprogramm TSP), wenn und eine Bestätigung des Herstellers vorliegt und dies in den Fahrzeugpapieren eigetragen ist. Oder wenn der Caravan- Anhänger mit einer technischen Einrichtung ausgestattet ist, die per Gutachten (ABE oder Betriebserlaubnis) nachweist, dass sie einen sicheren Betrieb bis 120 km/h sicherstellt.
  • Hydraulische Achsstoßdämpfer
  • Ausnutzung der größtmöglichen Stützlast der Kombination (Gespann)
  • Reifen für mindestens 120 km/h zugelassen (Geschwindigkeitskategorie L)
  • Reifen jünger als sechs Jahre (Hersteller-Datum)

Das Zugfahrzeug benötigt folgende Voraussetzungen, um einen Hänger mit Tempo-100-Zulassung ziehen zu dürfen:

  • Antiblockiereinrichtung der Bremsanlage (ABS)
  • Zugelassen bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtmasse

Die zugelassene Gesamtmasse des Caravans / Anhängers darf von der Leermasse des Zugfahrzeugs höchstens betragen:

  1. Bei ungebremsten Anhängern bis 750 kg  – X = 0,3
  2. Bei Caravans                                              – X = 1,0
  3. Bei sonstigen gebremsten Anhängern        – X = 1,2

Also: Zulässige Gesamtmasse des Anhängers = Leermasse Zugfahrzeug mal Faktor X. In unserem Fall bei Caravan = Leermasse des Zugfahrzeugs.

Was muss geändert werden?

Al-Ko Service-Monteur Helmut Dworschak und die alten Dame aus Bad Waldsee verstehen sich auf Anhieb, das schicke Außenkleid im Stil eines amerikanischen Airstreamhängers hat es ihm sofort angetan. Der Eriba muß nun im Service-Center von Al-Ko auf der Hubbühne Farbe bekennen und wird genau untersucht.

Als notwendiger Arbeitsumfang wurde festgestellt:

  • Austausch der Kupplung gegen eine Al-Ko-AKS 3004- Sicherheitskupplung nach ISO 11555-1. Diese verhindert das Schlingern und Nicken des Anhängers und erhöht die Fahrsicherheit bei Tempo 100 km/h erheblich.
  • Austausch der Radstoßdämpfer gegen Al-Ko-Octagon Achsstoßdämpfer für Einzelachse mit Dämpfungsbereich bis 900  Kilogramm (grün) entsprechend dem zulässigen Gesamtgewicht. Damit wird die Überdämpfung des Hängers durch die alten Stoßdämpfer mit einem Dämpfungsbereich bis 4.000 Kilogramm behoben
  • Austausch der teilweise verschlissenen Bowdenzüge der Bremsanlage gegen Al-Ko Longlife-Bowdenzüge. Diese verfügen über eine besondere Ummantelung des Stahlseils mit dem Thermoplastmaterial Polyamid 12 (PA 12), das sich durch ausgezeichnete Festigkeitswerte und hohe Schlagresistenz auszeichnet
  • Austausch der glasig-harten Bremsbeläge gegen neue
  • Austausch des Stützrades gegen das Stützrad Al-Ko-Premium. Diese Maßnahme ist nicht Bestand der Zulassung, ermöglicht aber durch die eingebaute Stützlast-Waage die Kontrolle darüber, dass die geforderte Ausnutzung der größtmöglichen Stützlast des Gespanns erfolgt ist.

Infos: Zur Webseite von Al-Ko