Mit dem Mieten eines Freizeitfahrzeuges kann man die Urlaubsform Caravaning prima ausprobieren. (Foto: CIVD)

Das Mieten eines Freizeitfahrzeuges eröffnet eine prima Möglichkeit, die Urlaubsform Caravaning einmal auszuprobieren. (Foto: CIVD)

Reisemobil mieten und Caravaning entdecken

DCHV, Mieten, Urlaub, Wohnmobil

Mit dem eigenen Freizeitfahrzeug flexibel und unabhängig von Fahr- oder Flugplänen, Öffnungszeiten oder saisonalen Angeboten unterwegs sein: Diese Freiheit des Caravaning findet immer mehr Anhänger. Um diese Vorteile zu genießen, muss niemand ein Freizeitfahrzeug kaufen – mit einem Mietmobil kann jeder die Urlaubsform Caravaning ausprobieren. Wer die großen Ferien 2018 in einem gemieteten Reisemobil verbringen möchte, sollte jetzt  schnell handeln, der DCHV gibt Tipps zum Mieten.

„Der Caravaning-Boom in Deutschland führt auch in diesem Jahr zu einer starken Nachfrage nach Mietreisemobilen. Insbesondere in der Feriensaison“, berichtet Kai Dhonau, Präsident des Deutschen Caravaning Handels-Verbands DCHV. „Die Sommerferien sind bei unseren Caravaning Fachbetrieben schon nahezu ausgebucht. Das liegt natürlich auch an der Qualität der rund 260 Mitgliedsbetriebe. Wer bei einem DCHV-Fachhändler sein Reisemobil mietet, darf von einem ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs ausgehen. Wartung und Service der Fahrzeuge und eine gründliche Einweisung des Mieters in die Technik des Mietmobils liegen unseren Mitgliedern besonders am Herzen.“

Kai Dhonau ist Präsident des Deutschen Caravaning Handels-Verband in Stuttgart. (Foto: DCHV)
Kai Dhonau ist Präsident des Deutschen Caravaning Handels-Verband in Stuttgart. (Foto: DCHV)

Der DCHV engagiert sich seit über 40 Jahren für die Steigerung der Leistungsfähigkeit des Caravaning-Fachhandels in Deutschland. Unter anderem mit verschiedenen anerkannten Fortbildungs- und Ausbildungsangeboten und dem jährlichen DCHV-Händlerwettbewerb, der die Leistung der Teilnehmer in über 100 Punkten prüft und prämiert.

Die Voraussetzungen für die Miete eines Caravans oder Reisemobils sind überschaubar. Der Mieter muss im Besitz eines gültigen Personalausweises/Reisepasses und eines gültigen Führerscheins sein, sowie mehr als ein Jahr Fahrpraxis besitzen. Fast alle Mietmobile dürfen übrigens mit der „normalen“ Klasse B Fahrerlaubnis gefahren werden. Das Mindestalter für die Anmietung eines Freizeitfahrzeugs beträgt 21 Jahre.

Die Mietgebühren für Wohnmobile liegen je nach Anbieter, Größe des Reisemobils und Reisesaison zwischen 60,- und 180,- Euro pro Tag. Zwar ist dies kein Billigurlaub, jedoch lässt sich eine Region mit keiner anderen Urlaubsform so entspannt und unabhängig erkunden, wie mit dem Reisemobil. Und wer sich noch nicht sicher ist, ob Caravaning wirklich seine Urlaubsform ist, kann seine Eignung für die selbstbestimmte Freizeitgestaltung vor dem Kauf eines eigenen Reisemobils mit einem verhältnismäßig geringen Mitteleinsatz prüfen.

Für Caravaning-Neulinge gibt der DCHV einige Tipps für die erste Reise im Mietfahrzeug:

  • Das Reisemobil immer für eine Person mehr buchen, als tatsächlich mitfahren. Das bringt Raum- und Zuladungsgewinn, der sich spätestens bei einem Regentag bezahlt macht
  • Im Anmietungszeitraum einen Tag vor und einen Tag nach der Reise einkalkulieren. So kann vor der Abreise und nach der Rückkehr in Ruhe das Gepäck ein- und ausgeräumt werden
  • Auf bekannten Straßen üben. Zusätzlich zur Einweisung des Fachhändlers in die Bordtechnik ist es sinnvoll, ein Gefühl für die Fahreigenschaften des Mietmobils zu bekommen. Vor allem beim Rangieren, in engen Kurven und Ortsdurchfahrten ist erhöhte Konzentration gefordert
  • Reiseetappen nicht zu groß wählen. Da vom Bett bis zum Bad alles an Bord ist, kann jederzeit eine Pause oder sogar eine Übernachtung eingelegt werden. So beginnt der Urlaub schon beim Losfahren

Infos:  Zur Webseite des DCHV