Die Nutzung von Smartphone Blitzer-Apps und Blitzerwarnern in Navigationsgeräten ist seit 20. Februar während der Fahrt im Straßenverkehr definitv nicht mehr erlaubt. (Foto: D.C.I.)

Die Nutzung von Smartphone Blitzer-Apps und Blitzerwarnern in Navigationsgeräten ist seit 20. Februar während der Fahrt im Straßenverkehr definitv nicht mehr erlaubt. (Foto: D.C.I.)

Vorsicht – Blitzer-Apps endgültig verboten

App & Co., Reise, Urlaub, Wohnmobil

Klar, gegen Knöllchen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr hilft nur eins – sich an die erlaubte Geschwindigkeit halten. Aber wer – und gerade Vielfahrer – will sich von gelegentlichen Verstößen freisprechen. Bisher haben sogenannte Blitzer-Apps dazu beigetragen, den Geldbeutel etwas zu schonen. Jetzt sind die Blitzer-Apps, die bisher in einer rechtlichen Grauzone geduldet wurden, endgültig verboten worden.

Am 14. Februar 2020 hat der Bundesrat ein umfassendes Änderungspaket der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen. Dabei ist der § 23 StVO zum Thema Blitzerwarner erweitert und präzisiert worden. Die Neuregelung betrifft hauptsächlich die Blitzer-Apps für Smartphons, die bisher nicht explizit verboten waren. Bis jetzt war es nicht erlaubt, ein System zu nutzen oder auch nur im Auto dabei zu haben, “… das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören” (§ 23 Abs. 1b StVO). Da Smartphones und auch Navigationsgeräte mit Blitzerwarner-Funktion pimär zum Telefonieren oder Navigieren bestimmt sind, bewegte man sich mit einer Blitzer-App aufgrund der unpräzisen Formulierung in einer Grauzone.

Jetzt wurde der § 23 StVO durch den Beschluss des Bundesrates ergänzt und erwähnt auch explizit auf Geräte, “die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können” (§ 23 Abs. 1c StVO). In diesem Fall “dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden”. Die Neuregelung mit der Erweiterung der StVO stellt nun unmissverständlich klar: Blitzer-Apps sind wie Radarwarngeräte und ähnliche Vorrichtungen nicht mehr im Verkehr erlaubt – verboten bei den Apps und Navis mit Warnern ist allerdings nur ihre Nutzung, nicht etwa Kauf und ihre Installation im Fahrzeug. Die Warnfunktion, die bei vielen Navis teilweise vorinstalliert ist, muss allerdings dauerhaft abgeschaltet sein.

Schlupfloch Beifahrer?

Die StVO bezieht sich in der Neuregelung wie bisher nur auf den Fahrzeugführer, alle anderen Passagiere sind davon ausgenommen. Der Beifahrer kann also die Apps nutzen… aber darf den Fahrer nicht vor der angekündigten Messstelle warnen. So die hier “leicht praxisfremde” Vorschrift.

Was ist erlaubt?

Was ist mit Blitzerwarnungen im Radio? Die sind legal, weil sie allgemeingültig sind und nicht standortbezogen ausgegeben werden. Plane ich meine Reiseroute und lege mir als “notorischer Überschreiter” eine Liste von festen Blitzer an und pinne dies als Spickzettel an mein Armaturenbrett, begehe ich keinen Gesetzesverstoß. Auch Apps, die nicht auf den Standort des Wagens zugreifen und warnen, sondern lediglich feste Messstellen auflisten, sind erlaubt. Soweit… ja, soweit keine standortbezogenen Warnungen vor der Messstelle ausgesprochen werden.

Verstoß – quanta costa?

Wird ein Fahrer mit einer verbotenen Blitzer-App in Aktion erwischt, wird ein Bußgeld von 75,- Euro fällig. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Zudem darf die Polizei das Radarwarngerät beschlagnahmen. Ausnahme: Smartphones und Navigationsgeräte können nicht eingezogen werden, da diese Geräte vorrangig anderen Zwecken dienen, als vor Blitzern zu warnen.

Infos:  Zur Webseite des ADAC