TopPlatz-Chef Jürgen Dieckert (links) wird von Uwe Dietz, www.abenteuer-reisemobil.de, zur aktuellen Situation des Wohnmobil-Tourismus befragt. (Foto: Screenshot D.C.I.)

TopPlatz-Chef Jürgen Dieckert (links) wird von Uwe Dietz, www.abenteuer-reisemobil.de, zur aktuellen Situation des Wohnmobil-Tourismus befragt. (Foto: Screenshot D.C.I.)

Was geht an Weihnachten und Silvester? – Niederlande und Luxemburg sind offen für Wohnmobile

Corona, Tourismus, Verkehr

Top-Platz-Chef Jürgen Dieckert im aktuellen Interview von Uwe Dietz, Abenteuer-Reisemobil.de – Niederlande und Luxemburg sind für Reisemobile offen.

Nürnberg. „Das Reisemobil hat sich in diesem Jahr bewährt“, betont Jürgen Dieckert. „als das Verkehrsmittel, das in der Pandemie am sichersten ist.“ Und dann schließt der Gründer und Chef von Top-Platz eine Information und einen Tipp an, der unter den Reisemobilisten für große Überraschung sorgen wird. „Viele unserer Stellplätze in den Niederlanden und Luxemburg sind offen.“ Natürlich würden die üblichen Hygienemaßnahmen gelten und nicht alle sanitären Einrichtungen seien geöffnet. „Aber wir können dorthin fahren. Und wer nach Nordrhein-Westfalen zurückreist, muss auch nicht in Quarantäne, weil das Oberverwaltungsgericht Münster diese Regelung zumindest für den Moment gekippt hat.“

Dieckert, der seit Jahrzehnten mit dem Reisemobil unterwegs ist und in seinem Netzwerk fast 150 Top-Stellplätze zusammengefasst hat, äußert sich zu den aktuellen Themen im Internet-News-Portal www.abenteuer-reisemobil.de. Der Nürnberger hat sich intensiv auch mit der juristischen Situation rund um den Reisemobil-Tourismus auseinandergesetzt. „Fakt ist, dass wir in Deutschland ein Tourismus- und Beherbungsverbot haben.“

Aber vieles bewege sich in einer rechtlichen Grauzone. So auch die Idee des Womo-Dinners, wo Wohnmobile auf dem Parkplatz eines Restaurants mit einem vorzüglichen Menü versorgt werden. Dieckert: „Ich finde das super-sympathisch, aber es gibt in der Ausschreibung einiger Womo-Dinners die Angabe, dass man in seinem Auto nicht übernachten darf. Anderseits existiert die 24-Stunden-Regel, nach der es überall auf öffentlichem Grund erlaubt ist, zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit stehen zu bleiben. Ob das toleriert wird, muss man abwarten.“

Jedes Ordnungsamt kann also offenbar allein entscheiden, wie es sich einem solchen Fall verhält. „Viele verstehen nicht“, erzählt Dieckert, „dass Dauercamping auf einem Campingsplatz nach einigen Landes-Verordnungen erlaubt ist, das touristische Übernachten nebenan oder auf einem Stellplatz aber nicht.“


Das komplette Interview mit Jürgen Dieckert gibt es hier


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Infos: Zur Webseite von TopPlatz