Um den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu genügen, reichen ab diesem Jahr jedoch die bekannten Matsch- und Schnee-Reifen (M+S-Reifen) nicht mehr aus.(Foto: Frankia)

Um den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu genügen, reichen ab diesem Jahr die bekannten Matsch- und Schnee-Reifen (M+S-Reifen) nicht mehr aus. (Foto: Frankia)

Winterreifen-Pflicht in Deutschland – Was muss man beachten?

Recht & Gesetz, Sicherheit, Verbände, Verkehr, Wintercamping

Auch wenn tagsüber die goldene Herbstsonne mitunter noch für wohlige Wärme sorgt, ist jetzt höchste Zeit für Autobesitzer ihr Fahrzeug auf Winterbereifung umzurüsten (zu lassen). Denn bereits zu dieser Jahreszeit können erste Nachtfröste Autofahrern, die früh oder spät unterwegs sind, Probleme in Form von rutschigen Straßen bereiten. In diesen Situationen geben Sommerreifen vielfach nicht mehr ausreichend Sicherheit. Deshalb hat die alte Faustregel: Winterbereifung von „O bis O“, also von Oktober bis Ostern, nichts von ihrer Gültigkeit verloren.

Vielen Autofahrern scheint Umfragen zufolge zudem unbekannt zu sein, dass in Deutschland seit vergangenem Jahr eine Winterreifenpflicht gilt. Diese schreibt zwar keinen bestimmten Zeitraum vor, in dem die Autos mit Winterbereifung versehen sein müssen. Vielmehr gilt weiterhin, dass bei „winterlichen Witterungsverhältnissen“ Winterreifen auf dem Auto zu sein haben. Um den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu genügen, reichen ab diesem Jahr jedoch die bekannten Matsch- und Schnee-Reifen (M+S-Reifen) nicht mehr aus. Zulässig für den Winterbetrieb sind vielmehr nur noch Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol.

Autofahrer dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen wie etwa Schnee, Schneematsch oder Eisglätte nur noch unterwegs sein sollten, wenn ihr Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet ist, die das neue Alpine-Symbol auf der Reifenflanke tragen. (Foto: TÜV Rheinland)
Autofahrer dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen, wie etwa Schnee, Schneematsch oder Eisglätte, nur noch unterwegs sein, wenn ihr Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet ist, die das neue Alpine-Symbol auf der Reifenflanke tragen. (Foto: TÜV Rheinland)

Was bedeutet das im Einzelnen? Grundsätzlich, dass Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen, wie etwa Schnee, Schneematsch oder Eisglätte, nur noch unterwegs sein sollten, wenn ihr Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet ist, die das neue Alpine-Symbol auf der Reifenflanke tragen.

Dabei handelt es sich um ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. Die Kennzeichnung M+S genügt nicht mehr. Das gilt bislang jedoch nur für Reifen, die ab dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden. Für vorher produzierte M+S-Pneus wurde eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024 eingeräumt. Das bedeutet, dass Autobesitzer ihre vorhandenen Winterreifen nicht direkt auf den Müll schmeißen müssen.

Weiterhin unverändert Bestand hat die Regelung, dass Autofahrer, die bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nicht mit der vorgeschriebenen Winterbereifung unterwegs sind, mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen müssen. Dabei ist die Höhe der Bestrafung gestaffelt: Wer lediglich bei entsprechender Witterung ohne Winterbereifung erwischt wird, muss 60,- Euro „abdrücken“. Obendrauf gibt’s einen Punkt im Flensburger „Verkehrssünderregister“.

Behindert ein Fahrer mit einem falsch bereiften Auto zudem den Verkehr, kann ihn das 80,- Euro und einen Punkt in Flensburg kosten. Für eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch nicht an die Witterungsverhältnisse angepasste Reifen drohen 100,- Euro sowie ebenfalls ein Punkt. Und wer wegen falscher Bereifung im Winter einen Unfall verschuldet, hat mit einem Bußgeld in Höhe von 120,- Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister zu rechnen.

Doch damit nicht genug. Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kann auch Unannehmlichkeiten mit der Versicherung nach sich ziehen. Zwar stellt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellvertretend fest, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden eines Unfallopfers auch dann übernimmt, wenn der Unfallverursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Doch der kann von seinem Versicherer in Regress genommen werden.

Auch ein Vollkaskoschutz kann demnach – in schweren Fällen sogar vollständig – gekürzt werden, „wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind und es aufgrund der unzureichenden Bereifung zu einem Unfall kommt“, so der GDV.

Abgesehen von diesen drohenden Sanktionen raten Experten auch aus Sicherheitsaspekten zum rechtzeitigen Wechsel auf Winterbereifung. Begründung: Winterreifen mit weicheren Gummimischungen bremsen bei niedrigen Temperaturen unter sieben Grad besser und halten sicherer die Spur, als die härteren Sommerreifen. Und für neue Pneus mit dem Alpine-Symbol spricht demnach, dass die Reifen mit der Berg-Schneeflocke-Kennzeichnung Bremstests auf Schnee zu bestehen haben. Das brauchten die alten M+S-Reifen nicht, um als wintertauglich anerkannt zu werden. Insofern schreiben die Fachleute den neuen Alpine-signierten Winterreifen deutliche Vorteile bei der Sicherheit zu.

Infos:
Regeln zu Winterreifen
ADAC – Tipps zum Reifenwechseln