Die Mehrwertsteuersenkung läuft Ende des Jahres aus. Der Caravaninghandel muss die Diskrepanz zwischen Bestellung und Auslieferung beachten. (Foto: Messe Stuttgart)

Die Mehrwertsteuersenkung läuft Ende des Jahres aus. Der Caravaninghandel muss die Diskrepanz zwischen Bestellung und Auslieferung beachten. (Foto: Messe Stuttgart)

Aktuell – Bestellung 2020 – Auslieferung 2021 – Was passiert mit der Mehrwertsteuer?

Campingbusse, Caravan, Recht & Gesetz, Saison 2021, Wohnmobil

Um den Konsum anzukurbeln, hat die Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuer vorübergehend zu senken. Der normale Satz sinkt von 19 auf 16, der reduzierte von sieben auf fünf Prozent. Die Maßnahme begann am 1. Juli und ist bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt. Was passiert mit der Mehrwertsteuer, wenn wegen – aktuell nicht unwahrscheinlicher Lieferengpässe – das bestellte Freizeitfahrzeug erst im Jahr 2021 ausgeliefert und übernommen wird? Das D.C.I. hat nachgehakt.

Laut Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe ZDK ist das Datum des Vertragsabschlusses ebenso wenig entscheidend wie das Datum, an dem die Rechnung erstellt oder bezahlt wird. Vielmehr ist der Tag des Eigentumsübergangs maßgebend; das ist in der Regel der Tag der Auslieferung. Wurde ein Fahrzeug vor dem 1. Juli gekauft, aber erst nach dem 1. Juli ausgeliefert, greift die Mehrwertsteuersenkung. Im Umkehrschluss: Wurde ein Fahrzeug nach dem 1. Juli gekauft und wird im Januar 2021 ausgeliefert, muss der dann aktuelle, gesetzlich vorgeschriebene MwSt-Satz von 19 Prozent für die Berechnung gelten. Dazu sind in letzter Zeit viele Anfragen an das D.C.I. gerichtet worden.

Viele Kunden haben – auch aufgrund der werblichen Anreize der Steuerreduzierung – aktuell ein Freizeitfahrzeug mit reduziertem Mehrwertsteuersatz 16 Prozent bestellt. Was passiert mit der Berechnung, wenn der nicht unwahrscheinliche Fall einer Auslieferung und Berechnung nach der Mehrwertsteuer-Reduzierung im nächsten Jahr stattfindet? Der gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuersatz ist dann wieder 19 Prozent, dem Kunden muss der aktuelle Mehrwertsteuersatz berechnet werden. Wie wird das bei den Herstellern und Händlern geregelt, was empfehlen die Fachverbände ihren Mitglieder, um einen eventuellen Ausgleich der drei (effektiv 2,52 Prozent) Prozent-Differenz bei den Endkunden hinzubekommen?

Grundsätzlich gilt: Vertragspartner sind der Kunde und der Händler! Also ist der Händler vor Ort der richtige Ansprechpartner, denn er hat die Vertragskonditionen mit seinem Kunden ausgehandelt.

Natürlich haben aber auch die Hersteller haben für ihren Vertrieb Richtlinien für das bekannte Problem ausgegeben und die Fachverbände ihren Mitgliedern entsprechende Empfehlungen für gütliche Regelungen avisiert. Das D.C.I. hat die wichtigsten Hersteller und Verbände zu Lösungen befragt.

Caravaning Industrie Verband e. V. CIVD, Leiter Pressereferat Marc Dreckmeier

Hier das versprochene Feedback: Nach unseren Beobachtungen unter anderem auf dem Caravan Salon nimmt man diesen Vorteil natürlich gern mit, die Steuersenkung war jedoch nicht ausschlaggebend für Kaufentscheidungen. Folgende Szenarien und Handlungsempfehlung an unsere Mitglieder gibt es: Ist bereits bei der Bestellung des Fahrzeuges klar, dass die Auslieferung in 2021 stattfinden wird, ist der Umsatzsteuersatz 19% zu verwenden. Ist zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht zu sagen, ob die Auslieferung noch in diesem Jahr stattfinden kann, empfehlen wir, einen realistischen unverbindlichen Liefertermin in 2021 anzugeben und eine Mehrwertsteuerrabattklausel zu verwenden. Hier kann dann festgehalten werden, dass bei einer früheren Auslieferung noch in 2020 die Steuersenkung weitergeben wird. Der Kunde kauft also für 100.000,- Euro und die Klausel führt 97.xxx als eventuellen Preis bei Auslieferung in 2020 auf. Ist eine Auslieferung in 2020 wahrscheinlich, aber noch nicht gesichert, kann auch eine freiwillige Übernahme der Umsatzsteuererhöhung erfolgen (Sollten wir es nicht schaffen, 2020 auszuliefern, übernehmen wir die Differenz.)

Deutscher Caravaning Handelsverband e. V. DCHV, Geschäftsführer Oliver Waidelich

Wenn der Kaufvertrag im zweiten Halbjahr 2020 geschlossen wird, die Auslieferung aber erst in 2021 erfolgt, kommt es darauf an, welche Vereinbarungen bezüglich der Umsatzsteuer getroffen wurden, beziehungsweise ob im Kaufvertrag/der Verbindlichen Bestellung die Umsatzsteuer ausgewiesen ist oder nur der Barzahlungspreis/Brutto-Preis. Eine pauschale Antwort ist deshalb diesbezüglich nicht möglich. Es hängt jeweils davon ab, welche Gestaltungsmöglichkeit gewählt wurde.

Hymer
Leitung Gesamtmarketing Frank Heinrichsen

Zu Ihrer Anfrage – natürlich sehen auch wir die von Ihnen beschriebene Herausforderung. Deshalb haben wir unsere Handelspartner auch frühzeitig darauf hingewiesen, dies im Beratungsgespräch mit ihren Kunden deutlich zu machen.

Hobby, Leiterin Pressestelle Cilia Olof

Der Wunsch nach unabhängigem Urlaub mit hochwertigen Reisemobilen (oder Wohnwagen) in herrlichen Urlaubsregionen ist größer denn je. Seit mehreren Monaten verzeichnen wir eine enorme Nachfrage nach unseren Freizeitfahrzeugen. Als teilnehmender Aussteller auf dem CSD konnten wir uns selbst von dem großen Interesse der Endkunden überzeugen. Die Auftragsbücher unserer Handelspartner sind ebenso sehr gut belegt. Die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung für das 2. Halbjahr 2020 war bei der Kaufentscheidung ein netter Nebeneffekt, insofern es sich um Auslieferungen in diesem Kalenderjahr handelt. Ganz besonders in unserer Branche war dieser Kaufanreiz der Bundesregierung für die Kaufentscheidung unserer Kunden nicht maßgeblich. Wir orientieren uns nach wie vor an den gesetzlichen Vorgaben der Bundesregierung.

Carthago, Leiter Pressestelle Alexander Wehrmann

Unsere Praxis gestaltet sich exakt wie von Ihnen beschrieben. Wird ein Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2020 ausgeliefert, wird dieses Fahrzeug von uns an den Händler mit dem neuen gültigen MwSt.-Satz berechnet. Natürlich wird es auch Einzelfalllösungen geben, die hiervon abweichen, wenn beispielsweise Verzögerungen eintreten, für die der Kunde nichts kann. Aber grundsätzlich gibt es eine pauschale Übernahme der 2.52% nicht. Es obliegt jedem unserer Handelspartner selbst, mit einem entsprechend höheren Nachlass entsprechend entgegenzuwirken.

Knaus Tabbert, Pressestelle Nicole Schindler

Dem von der Bundesregierung geänderten Mehrwertsteuersatz von 16% unterliegen alle Lieferungen/Abholungen ab dem 1. Juli bis 31. Dezember 2020. Entscheidend ist hier das Leistungsdatum, also die Auslieferung des Fahrzeugs. Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, den bei Lieferung des Fahrzeugs (Leistung) gültigen MwSt.-Satz auf den Kaufpreis anzuwenden. Änderungen des MwSt.-Satzes zwischen Kaufvertragsschluss und Lieferung führen daher gegebenenfalls zu einer Änderung des vom Käufer geschuldeten MwSt.-Betrages und insoweit bei Bedarf zu einer nachträglichen Änderung des vereinbarten Brutto-Kaufpreises. Wenn das Fahrzeug also nach dem 31. Dezember 2020 ausgeliefert wird (Leistung), gelten 19% MwSt.

Reimo Reisemobil-Center GmbH – Adria Deutschland Oliver Rüter

Durch die momentane Marktlage und die große Kauflust unserer Kunden ist die MwSt.-Senkung deutlich weniger Thema als wir vorab vermutet hatten. Die meisten Fahrzeuge mit geplantem Liefertermin im Jahr 2020 wurden bereits deutlich vor der Senkung verkauft, so dass es diesbezüglich keine Unstimmigkeiten mit Kunden gibt. Selbst wenn ein Fahrzeug dann doch erst im Januar geliefert wird, wird dem Kunden ja automatisch das in Rechnung gestellt, was im Kaufvertrag ursprünglich verhandelt wurde. Problematisch sind nur Fälle, bei denen der Kaufvertrag nach der Verkündung der Senkung geschlossen wurden und der Kunde auf eine Lieferung noch im Jahr 2020 hofft. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden wieder stärker spürbar und es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Zulieferer nochmal Kapazitätsprobleme bekommen und somit eine rechtzeitige Auslieferung verhindert wird. In solchen Fällen kommt es darauf an, wie der Kaufvertrag vom Verkäufer ausgestaltet wurde. Die meisten Händler haben uns mitgeteilt, dass Sie Fahrzeuge mit Plantermin Dezember im Kaufvertrag auf Januar terminiert und 19% MwSt. angesetzt haben. Sollte ein Fahrzeug dann doch im Dezember geliefert werden, kommt auf der Rechnung der reduzierte Satz zur Anwendung.

Rapido-Gruppe, Vertriebsleitung Sascha Krenn

Wir haben dieses Problem bei der Messe in Düsseldorf so gelöst, dass wir die Differenz dem Kunden ausgleichen werden. Also wenn er sein Fahrzeug erst im nächsten Jahr bekommt, wird trotzdem der reduzierte MwSt.-Satz vom Händler an ihn verrechnet.

Export Manager Rapido – Itineo – Dreamer , Norbert Waldhäusl

PS: Dies war eine CSD-Sonderaktion (Caravan Salon Düsseldorf), die nach Messeende nicht mehr gültig ist.

Laika, Consultant GCI Hering Schuppener, Dorothee Demsas

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch Laika begrüßt die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer durch die Bundesregierung und hält sich selbstverständlich an die gesetzlichen Regelungen. Grundsätzlich ist das eine Thematik, die beim Eigentumsübergang zum Tragen kommt, wie Sie ja bereits in Ihrer E-mail beschreiben. Wir bei Laika unterstützen unsere Händler bestmöglich in allen Belangen und mit einem sehr engagierten Händlersupport. So können unsere Händler ihre Bestellungen und Marketingaktionen optimal planen. Wir stehen immer in engem Kontakt mit unseren Händlern und erarbeiten individuell passende Lösungen.

Chausson Deutschland / Trigano VDL, Geschäftsführer Jörn Koch

Ja, das Thema der Mehrwertsteuer ist natürlich bei den Kunden und im Handel präsent. Ich denke, die Gesetzeslage ist klar. Wir haben als Beitrag zur Aufklärung für den Kunden einen deutlichen Vermerk auf der Kundenpreisliste gedruckt und die Endkundenpreise deutlich mit beiden Steuersätzen veröffentlicht. Wenn der Liefertermin des Fahrzeugs im Verkaufsgespräch für nach dem 1. Januar 2021 geplant war, ist es klar, dass der Händler den Kundenpreis mit 19% kalkuliert und bestätigt hat. Wenn der Liefertermin eindeutig in die Periode vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 fallen wird, wie bei Lagerfahrzeugen oder bestätigten Lieferterminen vom Werk bis November, gilt der reduzierte Steuersatz. Kompliziert wird es nur dann , wenn der Produktionstermin von neuen Fahrzeugen im Dezember liegt und es theoretisch zu Lieferverzögerungen kommen kann.

Es kommt hierbei auf das Angebot des Verkäufers an, was hat er in dem Angebot kalkuliert! Der Mehrwertsteuersatz wird ja eindeutig erst durch das Rechnungs- und Lieferdatum an den Kunden bestimmt. Chausson als Hersteller ist nicht für diesen genauen Liefertermin verantwortlich. Hier steht der Händler im Mittelpunkt. Wenn es zu Verzögerungen in der Produktion bei einem bestimmten Auftrag kommt, der dann als Folge eine spätere Lieferung hat, also nach dem 1. Januar 2021, muss als erstes der Kunde die Differenz tragen. In der Regel wird es aber hier zu Verhandlungen zwischen dem Händler und dem Kunden kommen.

Unter Druck steht also als erstes der verkaufende Händler, meistens wird er die Differenz tragen müssen. Für Trigano VDL als Lieferant gibt es hier keine Regel über eine Unterstützung an den Handel, es muss immer der Einzelfall betrachtet werden, da es zu viele Variablen bei dem Liefertermin gibt. Fazit, es gibt keine klare Aussage von Trigano VDL zu dem Thema, es wird auf die Rechtslage verwiesen! Einzelfälle werden aber immer wohlwollend betrachtet. P.S.: die genaue Differenz beim Endpreis für den Kunden liegt übrigens bei 2,52% , wenn der Mehrwertsteuersatz sich um 3% erhöht! Prozentrechnung!

LMC Caravan, Markenverantwortlicher / Brand Manager Bodo Diller

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch wir profitieren gerade vom Boom auf das mobile Zuhause, unsere Händler verkaufen aktuell wirklich sehr gut und berichten auch von ganz vielen Neukunden. Wie viele Kunden jetzt aber auf Grund der MwSt.-Senkung gekauft oder einen Kauf vorgezogen haben, können wir leider nicht sagen. Sicher trägt das aber neben der Beliebtheit der Urlaubsform auch zu unserer aktuell guten Auftragslage bei.

Wir haben unsere Händler natürlich auch auf die gesetzliche MwSt.-Regelung hingewiesen. Unsere Händler werden über die Liefertermine ständig auf dem Laufenden gehalten und wissen daher recht genau, welche Fahrzeuge mit 16% und welche Fahrzeuge mit 19% MwSt. angeboten werden können. Sollte es hier zu Terminverschiebungen unserseits kommen und daraufhin statt 16% mit 19% berechnet werden müssen, klären wir das im Vorfeld mit jedem betroffen Händler und werden eine Lösung anbieten.

Tischer Freizeitfahrzeuge, Vertriebsleiter Thomas Klein

Vielen Dank für die Info. Der beschriebene Sachverhalt ist uns bekannt. Wer bei uns nach dem 1. Juli bestellt hat, hat sowieso die 19% MwSt. auf dem Kaufvertrag, weil eine Lieferung zwischen Juli und Dezember 20 nicht möglich ist. Einen Kaufvertrag mit 16% bei einer Lieferung mit 19% MwSt. gibt es dadurch bei uns gar nicht.

La Strada, Geschäftsführer Marco Lange

Die reduzierte Märchensteuer ist ein riesiger administrativer Aufstand. Verträge macht der Handel, ergo wir als Hersteller haben beim Endkunden nichts damit zu tun. Völlig richtig aber, es gilt der Zeitpunkt des Eigentumsübergang, die MwSt. ist eine staatliche Steuer und der Kunde zahlt das was am Tag des Eigentumsübergangs gültig ist, wir können uns da rechtlich nicht angreifbar machen. La strada ist mit Lieferterminen immer sehr sauber, also Dezember wird zu 99 Prozent Dezember, und der Kunde bekommt das, was er mit seinem Händler vereinbart hat. Die rechtliche Seite: Ein Kunde hat in 2019 ein Fahrzeug bestellt für Liefertermin August 2020…… wenn er einen festen Preis zum Beispiel 50.000,- Euro ohne Ausweis der Steuer vereinbart hat, ist der Händler nicht verpflichtet die Steuersenkung weiter zu geben….Sollte die Steuer auf der AB / Rechnung ausgewiesen sein, so muss der Händler auch den Kaufpreis reduzieren.

Concorde, Geschäftsführer Marcus Freitag

Es wurde schon richtig beschrieben: Entscheidend für die MwSt. ist der Eigentumsübergang – also die Fahrzeugübernahme/Auslieferung. Unsere langen Lieferzeiten sind den Kunden bekannt. Andere können sich unverhofft freuen, davon zu profitieren. Concorde hält sich strikt an den Tag der Fahrzeugübernahme, wobei hier beachtet werden muss, dass der Händler das Fahrzeug ausliefert.

Dethleffs, Marketingleiter Helge Vester

Hier unser „offizielles“ Statement: Wir konnten bereits unmittelbar nach Bekanntgabe der Senkung der Mehrwertsteuer eine signifikante Steigerung der Nachfrage feststellen. Dank einer vorausschauenden Produktionsplanung und der frühzeitigen Einbindung unserer Lieferanten konnten wir der gestiegenen Nachfrage Rechnung tragen. Dethleffs ist für eine zuverlässige Liefertreue bekannt, die wir auch weiterhin einhalten werden.

Morelo, Geschäftsführer Robert Crispens

Um dem ganzen etwas gegen zu wirken, garantieren wir unseren Endkunden den Verkaufspreis bis zum 30. April 2021 (Rechnungsstellung und Gefahrenübergang, sprich Zahlungseingang und Fahrzeugübernahme). Die Differenz der Mehrwertsteuer geht hier zu unseren Lasten.

Sunlight / Carado, Senior Consultant GCI Hering Schuppener Kathrin-Alessa Weber

Auch Sunlight und Carado begrüßen die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer durch die Bundesregierung und halten sich selbstverständlich an die gesetzlichen Regelungen. Für viele Interessenten und letztlich Neukunden ist dies sicherlich ein kleiner Ansporn, ein Wohnmobil aus unserem Portfolio zu erwerben. Aber dieser Aspekt ist nicht unbedingt ausschlaggebend. Vielmehr sind es die hohe Qualität, der angenehme Komfort, die viele technischen Neuerungen sowie unser bewährt zuverlässiger Service, mit denen Sunlight und Carado punkten.

Westfalia Mobil, Vertriebsleiter Udo Schauland

Der Beschluss der MwSt.-Senkung gilt ja für ein halbes Jahr von Anfang Juli bis Ende Dezember 2020. Zu dem Zeitpunkt, als die MwSt.-Senkung kommuniziert wurde, hatten wir Lieferzeiten von zirka 12 Monaten, jedem Kunden war bei Bestellung eines unserer Fahrzeuge bewusst, wenn er sein Fahrzeug übergeben bekommt, gilt wieder die MwSt. von 19%. Somit ist hier er Ausgleich der 3% nie ein Thema gewesen, und wurde bis heute auch nicht von unseren Händlern und Endkunden thematisiert.

Phoenix Reisemobile, Vertriebsleiter Wolfgang Steinbauer

So wie Sie schreiben, ist der Tag des Eigentumsübergangs maßgebend. Durch unseren sehr guten Auftragsvorlauf betrifft diese Mehrwertsteuersenkung, die vom 1. Juli bis 31. Dezember gilt, Aufträge, die jeweils vor ca. einem Jahr abgeschlossen wurden. Damals wusste noch niemand, dass das kommen würde. Deshalb gibt es für die in dem Zeitraum mit MwSt.-Senkung ausgelieferten Fahrzeuge eventuell nicht wenige Glückpilze, die sich über die geringere MwSt. freuen können. Gleichzeitig wissen alle Kunden, die in diesem Zeitraum mit MwSt.-Senkung ein Fahrzeug bestellen, dass der Zeitpunkt der Auslieferung wieder im 19% Zeitraum liegt. In diesem Fall ist es Aufgabe der Händler, das entsprechend mit den Kunden zu regeln.