Anhängkupplungen und Heckträger bei Reisemobilen sollten nur in der Fachwerkstatt montiert werden. Al-Ko-Sawiko gibt Tipps dazu. (Foto: Al-Ko)

Anhängerkupplungen und Heckträger bei Reisemobilen sollten nur in der Fachwerkstatt montiert werden. Al-Ko-Sawiko gibt Tipps dazu. (Foto: Al-Ko)

Al-Ko-Sawiko – Kaufberatung für AHK und Heckträger bei Reisemobilen

Al-Ko, Fahrwerktechnik, Sawiko, Technik, Zubehörhersteller

Eine Anhängerkupplung oder ein Heckträger sind am Reisemobil vielseitig einsetzbar. Sei es, um einen Anhänger zu ziehen oder sperrige Gegenstände wie Fahrräder und Motorroller zu transportieren. Sawiko, eine Niederlassung von Al-Ko Fahrzeugtechnik, gibt wertvolle Informationen, worauf beim Kauf der Transporthelfer zu achten ist.

1. Individuelle Beratung

Beabsichtigt man für sein Reisemobil eine Anhängerkupplung oder einen Heckträger zu kaufen, dann sollte man sich individuell beraten lassen. Nur so erhält man die für das Fahrzeug und die Anforderungen optimalen Komponenten. Bei der Beratung hilft die Erfahrung von Sawiko und dessen Datenbank, die fast alle europäischen Reisemobilhersteller umfasst und fortlaufend gepflegt wird.

Folgende Angaben werden zur Datenbank-Abfrage benötigt:

  • 1. Basisfahrzeug
  • 2. Reisemobilhersteller
  • 3. Modell/Handelsbezeichnung
  • 4. Baujahr
  • 5. Fahrgestellnummer (bei Al-Ko Chassis)

Man findet die relevanten Angaben, um das Fahrzeug möglichst genau bestimmen zu können, im Fahrzeugschein. Während der Kfz-Schein nur den aktuellen technischen Stand beschreibt, dokumentiert der Kfz-Brief auch zurückliegende technische Änderungen. Soweit es sich um den Originalbrief handelt, geht aus den Spalten B und C auf der Seite 3 hervor, welche Prüfstelle technische Änderungen vorgenommen hat. Vor allem bei abgemeldeten Fahrzeugen kann ermittelt werden, ob früher einmal Auflastungen oder Rahmenänderungen vorgenommen wurden.

2. Montage nur in der Fachwerkstatt

Die Montage sollte unbedingt von einer Fachwerkstatt vorgenommen werden. Nur so ist die größtmögliche Sicherheit garantiert. Sawiko rät ausdrücklich von der eigenständigen Montage ab, um Unfälle oder Schäden vorzubeugen.

3. Anhänge- und Hinterachslast

Sowohl für die Hinterachslast als auch für die Anhängelast ist der Aufbauhersteller und nicht der Chassis-Hersteller verantwortlich. Die zulässige Anhängelast ist die maximale Last, die ein Kraftfahrzeug mittels eines Anhängers ziehen darf. Dabei ist nicht das erlaubte Gesamtgewicht des Anhängers, sondern die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und die Masse (Achslast + Stützlast) des gezogenen Anhängers maßgebend.

Die Anhängelast richtet sich nach der Eintragung unter Ziffer 28 oder O1 in den Fahrzeugpapieren. Von allen angegebenen Werten ist der schwächste Wert entscheidend. Alternativ lässt sich bei Nichtberücksichtigung in den Papieren in Absprache mit dem Reisemobilhersteller oder mit dem TÜV in der Regel eine Lösung erzielen. Tipp: Die Freigabe über den Reisemobilhersteller ist die günstigere Variante.

Die Beladung eines Heckträgers am Reisemobil ist abhängig von der Hinterachslast des Fahrzeuges und der technisch zulässigen Belastung des Trägers. Welche Gewichte der Aufbauhersteller für seine Fahrzeuge im Einzelnen freigibt, ist ebenfalls wichtig. Auch gilt zu klären, wie tragfähig das Reisemobil-Chassis und dessen eventuell vorhandene Chassis-Verlängerung ist. Eine Vielzahl an Fahrzeugen wird allerdings ohne Verlängerung des Basisfahrzeuges ausgeliefert.

Die Heckgaragen sind somit freitragend und das Fahrzeuggewicht kann entsprechend reduziert werden. Im Bereich der Nachrüstung von Anhängerkupplungen und Lastenträgerkomponenten stellt dies allerdings einen klaren Nachteil dar. Die von Sawiko angebotenen Fahrgestellverlängerungen und Fahrgestellverstärkungen bieten optimale Lösungen, die unter Umständen sogar eine Erhöhung der Garagennutzlast ermöglichen.

Infos:  Zur Webseite von Al-Ko / Sawiko