Mit der Novelle zur Führerscheinrichtlinie soll die EU die Gewichtsklasse für den B-Führerschein auf 4,25 Tonnen erhöhen. (Foto: det / D.C.I.)

Mit der Novelle zur Führerscheinrichtlinie soll die EU die Gewichtsklasse für den B-Führerschein auf 4,25 Tonnen erhöhen. (Foto: det / D.C.I.)

B-Führerschein-Erweiterung – Bürgeranhörung – mitmachen!

Politik, Recht & Gesetz, Wohnmobil

Deshalb sind für den Caravaning-Bereich alle Reisemobilisten aufgefordert, an der Anhörung teilzunehmen und ihre Meinung kundzutun. Wichtig:  Je mehr Menschen/Reisemobilisten teilnehmen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Gewichtserhöhung bei den Politikern und der Kommission durchkommt. Jede Stimme und jeder Kommentar zählt, damit die Politik erkennt, dass es sich bei der Forderung um „Gewichtserhöhung“ nicht nur um eine durch Verbände inszenierte Forderung handelt, sondern, dass die Bürger der EU hinter dieser Forderung stehen und um deren Umsetzung kämpfen.

Leider werden solche Anhörung durch die Kommission nicht großartig und besonders publiziert. Deshalb wäre die Anhörung beinahe ohne die Beteiligung der Bürger vorübergegangen. Die Frist einer Beteiligung ist der 21. Mai 2021.


Direkt zur Registrierung: hier klicken (Anonyme Anmeldung ist möglich, wird aber nicht empfohlen!) 

Direkt zu der EU-Informationsseite: hier klicken


Deshalb die Bitte, diese Information so schnell wie möglich weiter an alle interessierten Reisemobilisten zu teilen!

Mit den Rückmeldungen auf die Anhörung der EU-Kommission kann die Novellierung der Führerscheinrichtline erfolgreich gestaltet werden. (Foto: Screenshot EU-Kommission)

Im Rahmen der Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie kämpft die Reisemobil Union (RU) für die Anhebung der Gewichtsgrenze auf 4,25 / 4,5 to für den B-Führerschein. Eine sehr wichtige Beteiligungsrunde steht an; die Kommission muss überzeugt werden, die bisher nur für „alternative Antriebe“ vorgesehene Gewichts-Erhöhung auch für Diesel-getriebene Fahrzeuge anzuwenden. In den bisherigen Bearbeitungsschritten haben sich zahlreiche Interessengruppen mehr oder weniger laut für eine Anhebung des Gewichtslimits des B-Führerscheins auf 4,25 bis 4,5 to ausgesprochen, nicht zuletzt auch der Verband der europäischen Campingfahrzeughersteller.

Jetzt geht die Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie in die nächste Runde und nur bis 21. Mai 2021 kommen alle EU-Bürger zu Wort und können sich an der Konsultation beteiligen. Neben guten Argumenten kommt es hier durchaus auch “auf Masse”, nämlich eine hohe Zahl von Eingaben an.

Die EU-Kommission akzeptiert bisher eine Anhebung des Führerscheingewichtslimits über 3,5 to nur, wenn das Mehrgewicht ausschließlich durch alternative Antriebe (in der Praxis wohl hauptsächlich die schweren Batterien von Elektrofahrzeugen) verursacht ist. Aus dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit ist das eine Steilvorlage für Reisemobilisten: Denn wenn man mit dem B-Führerschein problemlos ein Elektromobil mit 4,25 to fahren kann, wieso soll das dann mit einem Dieselfahrzeug nicht möglich sein?

Der letzte Schritt der Überarbeitung der Richtlinie war ein virtueller Workshop („Webinar“) zu diesem Thema am 16. Oktober 2020, an dem auch das Präsidiumsmitglied der RU für europäische Zusammenarbeit – im Rahmen der Mitgliedschaft im europäischen Dachverband FICM – beteiligt war und für die Heraufsetzung der Gewichtsgrenze des B-Führerscheins auch die Unterstützung anderer Interessengruppen gefunden hatte. Die EU-Kommission akzeptiert bisher nur bei Fahrzeugen „mit alternativem Antrieb“ eine Anhebung des Limits bis zu 4,25 to, wenn das Mehrgewicht über 3,5 to ausschließlich auf den alternativen Antrieb zurückzuführen ist. Im kürzlich veröffentlichten Zwischenbericht der Kommission findet sich das Thema leider nur als Randnotiz.

Umso wichtiger ist es, dass sich alle Reisemobilisten jetzt im weiteren Verlauf und bei der aktuellen Anhörung einbringen: Der bereits laufende nächste Schritt ist nämlich eine öffentliche Anhörung, in der sich jeder Bürger zu Wort melden und seine Vorstellungen äußern kann. Die Erfahrung aus den bisherigen Aktionen hat gezeigt, dass hier nur wirklich „Masse“ etwas bewirkt und genau so wichtig ist wie eine schlüssige Argumentation. Der EU-Kommission muss gezeigt werden, dass nicht nur Interessenverbände Ideen und Interessen haben, sondern dass viele Bürger ein Problem in der gültigen Führerscheinregelung sehen und auf Änderung drängen. Bitte beteiligen Sie sich an dieser Konsultation, indem Sie sich auf der folgenden Internetseite der EU-Kommission anmelden und Ihren Kommentar eingeben:

Hier klicken und mitmachen:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12978-berarbeitung-der-F-hrerscheinrichtlinie

(In der Mitte der ersten Zeile kann man die Sprache ändern; ob der Kommentar mit Nennung des Namens oder anonym veröffentlicht wird, kann jeder am Ende der Eingabe selbst entscheiden.)

Den eingehenden Rückmeldungen wird bei der weiteren Entwicklung und Feinabstimmung der Initiative Rechnung getragen. Die Kommission wird die eingegangenen Beiträge in einem Bericht zusammenfassen und dabei erläutern, in welcher Weise sie berücksichtigt werden oder warum bestimmte Vorschläge nicht aufgegriffen werden können.

Bitte nicht verpassen:
Letzter Termin: 21. Mai 2021!
Und jede Stimme, jeder Kommentar zählt!
Erklären Sie, warum Sie für eine Anhebung der Gewichtsgrenze beim B-Führerschein sind

Natürlich werden auch das D.C.I., der internationale Dachverband FICM und die Reisemobil Union sich selbst zu Wort melden und an dem Thema „dranbleiben“. Im letzten Quartal 2021 wird es eine weitere Konsultationsrunde geben, und die überarbeitete Richtlinie soll dann bis Ende 2022 an die Mitgliedsstaaten gehen. Denn umsetzen muss die Richtlinie für Deutschland unser Bundesverkehrsminister, wer immer das dann sein wird.

Zur Erinnerung der aktuelle Status Quo:

Seit 1999 werden in Deutschland Führerscheine nur noch nach den EU-einheitlichen Klassen erteilt. Für Reisemobile sind aktuell folgende Klassen / Berechtigungen relevant:

  • B Fahrzeug / Gespann bis max. 3,5 to Gesamtmasse einschl. Anhänger
  • B96 wie B, aber zulässige Gesamtmasse mit Anhänger max. 4,25 to
  • BE wie B, aber maximales Gespanngewicht 7 to / Anhänger max. 3,5 to
  • C1 Fahrzeug bis 7,5 to Gesamtmasse; Anhänger bis 750 kg
  • C1E wie C1, aber zulässige Gesamtmasse mit Anhänger max. 12 to
  • C Fahrzeug über 7,5 to Gesamtmasse; Anhänger bis 750 kg
  • CE wie C, aber ohne Gewichtslimit für Anhänger

Dies bedeutet, dass man mit dem „normalen Pkw-Führerschein“ der Klasse B ein Reisemobil nur mit zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5 to führen darf. Dies ist die große Mehrzahl der aktuell angebotenen Reisemobile; oft ist aber bei diesen Fahrzeugen schon das (fahrfertige) Leergewicht so hoch, dass nur eine geringe Zuladung verbleibt. Jetzt besteht die Chance, im Rahmen der Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie daran etwas zu ändern und das Gewichtslimit heraufzusetzen.

Quelle: Pressereferat der RU