Der Dachverband der Reisemobilfahrer RU unterstützt die Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie und ruft zur Teilnahme an der Bürgeranhörung auf. (Screenshot D.C.I.)

Der Dachverband der Reisemobilfahrer RU unterstützt die Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie und ruft zur Teilnahme an der Bürgeranhörung auf. (Screenshot D.C.I.)

EU-Führerschein-Novelle – Wohnmobil-Dachverband Reisemobil Union ruft zur Teilnahme an Bürgeranhörung auf

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Auch der deutsche Dachverband der Reisemobilfahrer, die Reisemobil Union mit Sitz in Frankfurt, ruft zur Unterstützung der EU-Führerschein-Novelle auf. Damit soll erreicht werden, dass mit dem EU-Führerschein Klasse B künftig Fahrzeuge mit bis zu 4,25 to (bisher 3,5 to) gefahren werden können.

  • Reisemobil Union ruft zur Mitarbeit bei der Novellierung der Führerschein-Richtlinie auf
  • Dringender Aufruf zur Teilnahme an der Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie bis 21. Mai 2021
  • Erhöhung des Gewichtslimits des B-Führerscheins auf 4,25 / 4,5 to

RU-Pressesprecher Peter Hirtschulz:

Im Rahmen der Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie kämpft die Reisemobil Union (RU) für die Anhebung der Gewichtsgrenze auf 4,25 / 4,5 to für den B-Führerschein. Eine sehr wichtige Beteiligungsrunde steht an; die Kommission muss überzeugt werden, die bisher nur für „alternative Antriebe“ vorgesehene Gewichts-Erhöhung auch für Diesel-getriebene Fahrzeuge anzuwenden. In den bisherigen Bearbeitungsschritten haben sich zahlreiche Interessengruppen mehr oder weniger laut für eine Anhebung des Gewichtslimits des B-Führerscheins auf 4,25 bis 4,5 to ausgesprochen, nicht zuletzt auch der Verband der europäischen Campingfahrzeughersteller.

Jetzt geht die Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie in die nächste Runde und nur bis 21. Mai 2021 kommen alle EU-Bürger zu Wort und können sich an der Konsultation beteiligen. Neben guten Argumenten kommt es hier durchaus auch “auf Masse”, nämlich eine hohe Zahl von Eingaben an.

D.C.I. -Links zu dieser Thematik:

Die EU-Kommission akzeptiert bisher eine Anhebung des Führerscheingewichtslimits über 3,5 to nur, wenn das Mehrgewicht ausschließlich durch alternative Antriebe (in der Praxis wohl hauptsächlich die schweren Batterien von Elektrofahrzeugen) verursacht ist. Aus dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit ist das eine Steilvorlage für Reisemobilisten: Denn wenn man mit dem B-Führerschein problemlos ein Elektromobil mit 4,25 to fahren kann, wieso soll das dann mit einem Dieselfahrzeug nicht möglich sein?

Der letzte Schritt der Überarbeitung der Richtlinie war ein virtueller Workshop („Webinar“) zu diesem Thema am 16. Oktober 2020, an dem auch das Präsidiumsmitglied der RU für europäische Zusammenarbeit – im Rahmen der Mitgliedschaft im europäischen Dachverband FICM – beteiligt war und für die Heraufsetzung der Gewichtsgrenze des B-Führerscheins auch die Unterstützung anderer Interessengruppen gefunden hatte. Die EU-Kommission akzeptiert bisher nur bei Fahrzeugen „mit alternativem Antrieb“ eine Anhebung des Limits bis zu 4,25 to, wenn das Mehrgewicht über 3,5 to ausschließlich auf den alternativen Antrieb zurückzuführen ist. Im kürzlich veröffentlichten Zwischenbericht der Kommission findet sich das Thema leider nur als Randnotiz.

Umso wichtiger ist es, dass sich alle Reisemobilisten jetzt im weiteren Verlauf und bei der aktuellen Anhörung einbringen: Der bereits laufende nächste Schritt ist nämlich eine öffentliche Anhörung, in der sich jeder Bürger zu Wort melden und seine Vorstellungen äußern kann. Die Erfahrung aus den bisherigen Aktionen hat gezeigt, dass hier nur wirklich „Masse“ etwas bewirkt und genau so wichtig ist wie eine schlüssige Argumentation. Der EU-Kommission muss gezeigt werden, dass nicht nur Interessenverbände Ideen und Interessen haben, sondern dass viele Bürger ein Problem in der gültigen Führerscheinregelung sehen und auf Änderung drängen. Bitte beteiligen Sie sich an dieser Konsultation, indem Sie sich auf der folgenden Internetseite der EU-Kommission anmelden und Ihren Kommentar eingeben:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12978-berarbeitung-der-F-hrerscheinrichtlinie
(In der Mitte der ersten Zeile kann man die Sprache ändern; ob der Kommentar mit Nennung des Namens oder anonym veröffentlicht wird, kann jeder am Ende der Eingabe selbst entscheiden.)

Den eingehenden Rückmeldungen wird bei der weiteren Entwicklung und Feinabstimmung der Initiative Rechnung getragen. Die Kommission wird die eingegangenen Beiträge in einem Bericht zusammenfassen und dabei erläutern, in welcher Weise sie berücksichtigt werden bzw. warum bestimmte Vorschläge nicht aufgegriffen werden können.

Bitte nicht verpassen: Letzter Termin: 21. Mai 2021! Und jede Stimme, jeder Kommentar zählt!
Erklären Sie, warum Sie für eine Anhebung der Gewichtsgrenze beim B-Führerschein sind.

Natürlich werden auch FICM und RU selbst sich zu Wort melden und an dem Thema „dranbleiben“. Im letzten Quartal 2021 wird es eine weitere Konsultationsrunde geben, und die überarbeitete Richtlinie soll dann bis Ende 2022 an die Mitgliedsstaaten gehen. Denn umsetzen muss die Richtlinie für Deutschland unser Bundesverkehrsminister, wer immer das dann sein wird.

Infos
Reisemobil Union e.V.
Rossdorfer Str. 24 HH
60385 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0)69-49 600 12
info@reisemobil-union.dePressesprecher

Peter Hirtschulz
Tel. +49 2102 444 993
Mobil: +49 1783 728 728
presse@reisemobil-union.de