Der Gas-Profi: Dieter Scharrer ist Servicetechniker und G607-Sachkundiger vom Regler- und Armaturenhersteller GOK. (Foto: GOK)

Der Gas-Profi: Dieter Scharrer ist Servicetechniker und G607-Sachkundiger vom Regler- und Armaturenhersteller GOK. (Foto: GOK)

Im Gespräch… Profi-Tipp von GOK – G607-Gasprüfung weiter durchführen lassen

Sicherheit, Technik, Zubehör, Zubehörhersteller

Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) hat aktuell die Anforderungen für den Erhalt der HU-Prüfplakette bei den Prüforganisationen wie zum Beispiel TÜV und DEKRA gelockert: Nach der neuen Regelung gilt eine nicht bestandene oder nicht durchgeführte Gasanlagen-Prüfung nach G607-Standard nicht mehr als erheblicher Mangel. Dies ist eine vorübergehende Regelung bis 2023. Das D.C.I. hat ausführlich über diese Sicherheitslücke berichtet. Wir haben dazu Dieter Scharrer, Servicetechniker und G607-Sachkundiger vom Regler- und Armaturenhersteller GOK, befragt.

Frage: Was hat das für Auswirkungen auf die Sicherheit bei Freizeitfahrzeugen?

Grundsätzlich ist eine einwandfrei funktionierende und intakte Flüssiggasanlage auch weiterhin sicherheitsrelevant. Wer die neue Regelung des BMVI dahingehend interpretiert, seine Gasanlage nicht mehr regelmäßig zu warten und zu prüfen, vernachlässigt seine Verkehrssicherungspflicht und gefährdet sich sowie andere. Zudem sprechen weitere Aspekte für eine regelmäßige sachgerechte Prüfung nach G607-Standards: Passiert tatsächlich etwas und der Betreiber kann kein Prüfprotokoll vorweisen, wird es vermutlich so sein, dass sein Versicherungsschutz nicht greift. Außerdem lehnen die meisten Stellplatzbetreiber und Campingplatzunternehmer Fahrzeuge ab, die keine Gasprüfung nachweisen können. Deshalb ist unsere klare Empfehlung: Wer sich und andere nicht gefährden möchte, lässt auch weiterhin eine G607-Gasprüfung durchführen – verantwortungsbewusst, sachgerecht und bei kompetenten Prüfern – und sorgt so für Sicherheit auf den Straßen und Stellplätzen.

Frage: Was sind die Gründe für die Aussetzung der HU-Pflicht aus Ihrer Sicht?

Als Grund für diese Neubewertung gibt das BMVI an, dass die bislang bei der Gasprüfung verwendeten Messgeräte nicht den Anforderungen der HU-Richtlinie entsprächen. Bis 2023 sollen die Anforderungen an die verwendeten Messgeräte näher beschrieben werden. De facto ist es bis dahin so, dass die erfolgreich bestandene HU des Wohnmobils losgelöst ist vom Nachweis der sicheren Gasanlage des Sachkundigen nach G607 – selbst, wenn der Betreiber seit Jahren keine Gasanlagenprüfung mehr durchführen hat lassen oder sogar theoretisch mit einer defekten Anlage unterwegs ist.

Frage: Die offizielle Begründung des BMVI für die Aussetzung spricht von technischen Problemen bei der Rückführbarkeit der Messgeräte. Inoffiziell wird auch über den Ausbildungsstand der Sachkundigen und die Qualität der Gasprüfungen beim Handel diskutiert. Steht da nicht auch die Ausbildung der G607-Sachkundigen auf der Agenda?

Uns ist lediglich die offizielle Begründung bekannt. Alles andere sind Spekulationen und an solchen beteiligen wir uns naturgemäß nicht.

Frage: Plant die EU eine Neuregelung des gesamten Themenfeldes im Rahmen der EU-Zulassungen von Reisemobilen?

Es ist unheimlich schwer vorauszusagen, was Brüssel für die Zukunft plant. Eine europaweit einheitliche Regelung wäre aber sicherlich nicht nur bei diesem Thema wünschenswert. Aufgrund der aktuellen politischen Gemengelage und den weitaus brenzligeren Themen auf der Agenda der EU ist allerdings nicht mit kurzfristigen Beschlüssen zu rechnen – wenn überhaupt.

Frage: Müssen Reisemobile mit Gasanlage weiterhin ihre Anlage alle zwei Jahre prüfen lassen?

„Müssen“ ist da relativ. Um eine HU-Plakette zu erhalten, ist diese Prüfung nach neuester Verordnung nicht mehr zwingend notwendig – zumindest vorerst, bis zur Neuregelung 2023. Um weiterhin sicher zu fahren, sollte man diese Prüfung aber nach wie vor alle zwei Jahren von sachkundigen G607-Prüfern durchführen und dabei die Komponenten der Gasanlage nach 10 Jahren austauschen lassen. Man setzt sonst die eigene Sicherheit sowie die der anderen Verkehrsteilnehmer aufs Spiel – ebenso wie seinen Versicherungsschutz und die Möglichkeit, auf Stellplätzen zu stehen.

Frage: Was passiert, wenn der Reisemobilfahrer, weil nicht mehr HU-relevant, die Gasprüfung nicht mehr macht?

Dann übersieht er im schlimmsten Fall einen sicherheitsrelevanten Defekt an der Gasanlage und ist mit diesem auf öffentlichen Straßen und Stellplätzen unterwegs. Zudem kann das wie gesagt Konsequenzen für seinen Versicherungsschutz haben und man kann ihm einen Stellplatz verweigern.

Frage: Überprüft die Fahrzeug-Prüfstelle weiter im Rahmen der Hauptuntersuchung die Gasanlage und können Mängel an der Gasanlage weiter beanstandet werden?

Ja, geprüft und dokumentiert wird trotzdem. Die Gasanlage ist immer noch Teil der Sichtung durch die HU-Prüfer alle zwei Jahre: Eventuelle Mängel bei Zustand, Ausführung und Dichtheit der Gasanlage für Antrieb oder Heizung werden festgehalten und bewertet. Auch wenn der Betreiber dennoch eine Plakette erhält, kann er in einem Schadensfall nicht davon ausgehen, dass sein Versicherungsschutz greift. Diesen riskiert er ohnehin, wenn er die Prüfung seiner Anlage vernachlässigt: Das G607-Arbeitsblatt sieht die Prüfung alle zwei Jahre immer noch vor – und das ist maßgeblich für die Bewertung durch die Versicherungen.

Tipp: Trotz Lockerung der Prüfanforderungen bei der HU: Wer sich und andere nicht gefährden möchte, lässt seine Gasanlage im Wohnmobil weiter regelmäßig fachgerecht prüfen.

Herr Scharrer, wir danke für das Gespräch…

Infos:  Zur Webseite von GOK

INFO GOK
Die GOK Regler- und Armaturen-Gesellschaft mbH & Co. KG ist Deutschlands führende Adresse in der Regeltechnik für Flüssiggas und Heizöl. Das Portfolio des Mittelständlers umfasst weit mehr als nur Regler und Armaturen. Für die Bereiche Flüssiggasanlagen, Flüssiggas in der Freizeit, Ölfeuerungsanlagen und Tankmanagement bietet Gok jeweils ein vollständiges Angebot an Komponenten, Lösungen und Systemen. Zudem unterstützt es seine Kunden mit Serviceleistungen und Know-how-Transfer. Im Jahr 1968 in Ochsenfurt gegründet, hat das Familienunternehmen heute seinen Sitz im unterfränkischen Marktbreit bei Würzburg und steht unter der Leitung von Dieter Kleine und Gerald Unger.