Gefährliche Sicherheitslücke: Die Gasprüfung für Reisemobile ist seit Jahresanfang bis 2023 nicht mehr Bestandteil der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. (Foto: Kues)

Gefährliche Sicherheitslücke: Die Gasprüfung für Reisemobile ist seit Jahresanfang bis 2023 nicht mehr Bestandteil der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. (Foto: Kues)

Sicherheitslücke – Gasprüfung nicht mehr Teil der Hauptuntersuchung

Fahrzeuge, Recht & Gesetz, Technik, Verbände

Die neue Richtlinie für Hauptuntersuchungen vom 31. Dezember 2019 (Verkehrsblatt 24/2019 Nr. 176) setzt die Bewertung einer fehlenden oder ungültigen G 607-Bescheinigung als Mangel im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) vorübergehend aus.

Der Caravaning Industrie Verband e.V., der Deutsche Verband Flüssiggas e.V., sowie der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. weisen in einer Fachinformation darauf hin, dass die Prüfung der Gasanlage von Wohnmobilen gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 weiterhin zulässig ist.

Sie empfehlen, diese Prüfung wie bisher alle zwei Jahre vor allem aus Sicherheits- und versicherungsrechtlichen Gründen durchzuführen.

Im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) werden unter anderem die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der Bauvorschriften eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers geprüft. Konkretisiert werden die Anforderungen durch die Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29 Anlagen VIII und VIIIa StVZO (HU-Richtlinie).

Seit 2018 wird gemäß der HU-Richtlinie Anlage 2 Nr. D 6.1.3 b) eine fehlende oder nicht mehr gültige Flüssiggasanlagenprüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 als erheblicher Mangel eingestuft. Erhebliche Mängel führen gemäß StVZO Anlage VIII Nummer 3.1.4.3 dazu, dass die HU-Prüfplakette nicht erteilt werden darf. Die am 31. Dezember 2019 im Verkehrsblatt erschienenen HU-Richtlinie setzt die Mangelbewertung einer fehlenden oder ungültigen Flüssiggasanlagenprüfung bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend aus. Somit ist eine positive Prüfung nach G 607 während dieses begrenzten Zeitraums keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU.

Als Grund führt die HU-Richtlinie vom 31. Dezember 2019 an, dass die so genannte „messtechnische Rückführung“ (Kalibrierung) der eingesetzten Geräte entsprechend der Qualitätsüberwachung der HU gemäß Richtlinie 2014/45/EU nicht garantiert sei. Dies bezieht sich auf den Einsatz bislang nicht kalibrierbarer Geräte zur Dichtheitsprüfung bei der G 607-Prüfung. Während der vorübergehenden Aussetzung der Mangelbewertung bis zum 1. Januar 2023 sollen die Anforderungen an die verwendeten Messgeräte konkretisiert werden. Unter der Hand war zu erfahren, dass auch die Qualifikation der die Gasprüfung ausführenden Sachkundigen oft mangelhaft war, was zu “schlampigen” Gasprüfungen geführt haben soll.

Lesen Sie dazu unser aktuelles Interview mit dem Gas-Profi Dieter Scharrer von GOK

Die Flüssiggasanlage wird im Rahmen der HU weiterhin beurteilt. Unberührt von der Aussetzung dieses Untersuchungskriteriums muss im Rahmen der Hauptuntersuchung nach HU-Richtlinie Anlage 2 Nr. D 6.1.3 f) bis Nr. D 6.1.3 h) weiterhin der Zustand der Flüssiggasanlage der Heizung bewertet werden.

Unzulässige, beschädigte oder mangelhaft befestigte Teile der Flüssiggasanlage gelten auch weiterhin als erheblicher Mangel und führen zum Nichtbestehen der Untersuchung.

Um dem vorzubeugen, sollten Verbraucher vor der HU weiterhin die G607-Prüfung durchführen lassen. Das wurde auch vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur schriftlich bestätigt. Empfehlung an die Fahrzeughalter und Fahrer von Caravan oder Wohnmobilen Die Prüfung der Flüssiggasanlage in privat genutzten Fahrzeugen zu Wohnzwecken nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 wird seit 1976 durchgeführt. Die Prüfung ist als Nachweis der Sicherheit und Dichtheit der Anlagen etabliert und hat sich bewährt.

Die Hauptuntersuchung (HU) gehört zu den regelmäßigen Pflichtterminen eines jeden Wohnmobilisten. Bisher war für das erfolgreiche Absolvieren stets auch eine gültige Prüfbescheinigung der Gasanlage notwendig. Fehlte diese, galt das als erheblicher Mangel.

Vor Kurzem wurde das nun geändert: Am 31. Dezember 2019 ist im Verkehrsblatt, dem offiziellen Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), eine neue HU-Richtlinie erschienen (Verkehrsblatt 2019, Heft 24, Nr. 176, S. 871). Darin wurde diese Mangelbewertung bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend ausgesetzt.

Die verschiedenen Organisationen haben unterschiedliche Erklärungen für den Sachverhalt. (Montage: tom/D.C.I.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Wir haben die Fachverbände der Branche befragt und Statements zu dem Thema eingeholt:

Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur, BMVI, Pressestelle meint sinngemäß:

Die Gasprüfung bleibt nach wie vor ein wichtiger sicherheitsrelevanter Bestandteil der Hauptuntersuchung. Die jetzt ausgesetzte Mangelbewertung bei der Fahrzeug-Hauptuntersuchung wurde aufgrund technischer (Rückführbarkeit der Messinstrumente) und auch personeller Mängel bei den Sachkundigen vorgenommen, um die HU-Richtlinie hinsichtlich der Ausbildung und technischen Ausstattung im Handel nachzubessern. Gegebenenfalls müssen auch die Ausbildungskriterien zum Sachkundigen Gas konkretisiert werden. Hier soll auch eine anstehende Neuregelung in der EU mit aufgenommen werden.

Caravaning Industrie Verband Deutschland (CIVD):

Im Verkehrsblatt 24/2019 wurde die Neufassung der Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung wird die Vorgängerversion aufgehoben. Die Neufassung ist ab sofort anzuwenden. Laut Vorwort zur Neufassung der HU-Rili wird aufgrund fehlender messtechnischer Rückführbarkeit der eingesetzten Messgeräte die Mangelbewertung bei G607-Prüfungen bis Januar 2023 ausgesetzt. Laut Anlage 2 Nr. D 6.1.3 b) der HU-Rili ist eine fehlende G607 Prüfung oder eine undichte Anlage auch in der neuen Version als erheblicher Mangel zu bewerten. Diese Bewertung wird jedoch bis Januar 2023 aufgehoben. TÜV und DEKRA haben bestätigt, dass die neue HU-Rili zum 1. Januar 2020 bereits entsprechend umgesetzt wurde. Bei einzelnen Prüfstellen kann es dabei zu Verzögerungen kommen. Der CIVD wird diese Thematik noch mit dem Verkehrsministerium erörtern und sich danach noch einmal offiziell äußern. Gehen Sie derweil davon aus, dass wir unseren Mitgliedern empfehlen werden, die Prüfung weiterhin zu machen.

Deutscher Verband Flüssiggas, DVFG:

Wie in unserer Fachinformation erläutert verweist das Bundesverkehrsministerium unter an darauf, dass die Bestimmungen für gewisse Messgeräte konkretisiert werden müssten. Warum vor diesem Hintergrund allerdings entschieden wurde, drei Jahre lang die Prüfplicht auszusetzen, ist auch für den DVFG nicht nachvollziehbar. Wir unterstützen diesen Ansatz nicht. Aus diesem Grund war es uns auch besonders wichtig, mit der heutigen Pressemitteilung den betroffenen Fahrzeugbesitzern eine Orientierung anzubieten. Bezüglich der Motive empfehlen wir Ihnen, eine Anfrage an das Bundesverkehrsministerium zu senden.

Deutscher Caravaning Handelsverband, DCHV:

Handlungsempfehlung bis 2023: In Übereinstimmung mit dem CIVD empfiehlt der DCHV dringend, alle Händler anzuweisen die G607-Prüfungen auch weiterhin durchzuführen. Unabhängig von der HU wird es weiterhin möglich sein G607-Sachkundige ausbilden zu lassen und über die entsprechenden Verbände Prüf-Plaketten zu beziehen. Die Überprüfung der Flüssiggasanlage ist essenziell für die sichere Benutzung der Fahrzeuge. Eine Aussetzung der Prüfung von über 1,2 Millionen Fahrzeugen im Bestand fördert die unfachmännische Nachrüstung von Flüssiggasgeräten und das Risiko von Brandfällen.

GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH:

…vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfrage zur neuen HU-Richtlinie 2020. Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass wir Ihnen nicht erläutern können, wie und warum diese Ausnahme besteht. Die entsprechende Vorgabe kam vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) durch die Veröffentlichung im Verkehrsblatt 24/19. Hinsichtlich Ihrer Fragen sollten Sie sich deswegen idealerweise direkt an das BMVI wenden.

Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, KÜS:

Unseres Wissen nach waren Mängel an den technischen Geräten der Grund für die Aussetzung der Mangelbewertung im Rahmen der HU nach § 29 StZVO. Der üblicherweise verwendete Schwanenhals-Gasdetektor war nicht kalibrierbar, eine “messtechnische Rückführung” war so nicht möglich. Eine sachgemäße Dichtheitsprüfung nur mit Lecksuch-Spray ist wegen teilweise unzugänglichen und nicht einsehbaren Gasleitungen nicht ausreichend. Zusätzlich kam es auch zu fachlichen Mängel der die Gasprüfung ausführenden Sachkundigen beim Handel. Unseres Wissen sollen in der jetzt festgelegten Karenzzeit bis 2023 auch die Prüfvorschriften verändert und überarbeitet werde. Wir empfehlen allen Kunden, schon aus Sicherheitsgründen, ihre Gasanlage weiter regelmäßig zu warten und die Gasprüfung fristgerecht durchführen zu lassen.

Verband der TÜV, VdTÜV:

Keine Stellungnahme

Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik ZDK:

Die neue HU-Richtlinie vom 31. Dezember 2019 (Verkehrsblatt 24/2019 Nr. 176) setzt die Bewertung einer fehlenden oder ungültigen G 607-Bescheinigung als Mangel im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) vorübergehend aus. Der Caravaning Industrie Verband e.V., der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. sowie unser Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik weisen in einer gemeinsamen Erklärung darauf hin, dass die Prüfung der Gasanlage von Wohnmobilen gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 weiterhin zulässig ist. Wir empfehlen ebenfalls, diese Prüfung wie bisher alle zwei Jahre vor allem aus Sicherheits- und versicherungsrechtlichen Gründen durchzuführen.

Infos:
Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur
Caravaning Industrieverband Deutschland
Deutscher Verband Flüssiggas
Deutscher Caravaning Handelsverband
Gesellschaft für Technische Überwachung
Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger
Zentraverband Karosserie. und Fahrzeugtechnik