Bewegte Zeiten für Dieselbesitzer. Wohin geht die Fahrt für die Reisemobilisten und Wohnwagen-Eigentümer? D.C.I. berichtet, bewertet und hilft weiter. (Foto: pixabay.com / motointermedia)

Unruhige Zeiten für Besitzer von Diesel-Fahrzeugen. Wohin geht die Fahrt für die Reisemobilisten und Wohnwagen-Eigentümer? D.C.I. berichtet, bewertet und hilft weiter. (Foto: pixabay.com / motointermedia)

Kommt das Diesel-Fahrverbot? Was Wohnmobilisten jetzt wissen müssen…

C-Kennzeichen, Diesel, Politik, Recht & Gesetz, Service, Technik

Der Termin Ende Februar 2018 in Leipzig war für alle Reisemobilisten und Gespannfahrer ein wichtiger Tag. Am 25. Februar 2018 wurde im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Land Nordrhein-Westfalen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt und auch in der Sache entschieden. Zu klären war die Frage, ob Fahrverbote auf Grundlage des geltenden Rechts überhaupt möglich sind, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im September 2016 über die Klage der DUH zu entscheiden, ob der Luftreinhalteplan der Stadt Düsseldorf um Fahrverbote ergänzt werden müsse, damit die festgelegten Grenzwerte für Stickoxide eingehalten werden können. Die NRW-Landesregierung legte mit dem Einverständnis der DUH Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein, um die für alle Kommunen bundesweit wichtige Frage höchstrichterlich klären zu lassen.

Es drohen drastische Beschränkungen

Es drohen massive Einschränkungen bis hin zu Fahrverboten für Wohnmobile und Gespann-Fahrer. (Montage: tom)
Es drohen massive Einschränkungen bis hin zu Fahrverboten für Wohnmobile und Gespann-Fahrer. (Montage: tom)

Das Urteil hat nun erklärt, dass die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart Fahrverbote erlassen können. Dadurch sind Hunderttausende, wenn nicht gar Millionen von Diesel-Fahrzeugen betroffen. Umfasst von der Regelung sind alle Diesel mit der Abgasnorm 5 und älter. Euro-5-Fahrzeuge könnten mit einem Softwareupdate nachgerüstet werden, mit dem der Stickoxid-Ausstoß gesenkt würde. Diese Update-Fahrzeuge könnten dann in eine neue Emissionsklasse Euro 5.5 rutschen und damit von Fahrverboten ausgenommen werden. Allerdings ist noch völlig ungeklärt, ob es diese neue Klasse überhaupt geben wird, da bislang noch nicht feststeht, ob die Motoren-Updates per Software die gewünschten Ziele erreichen können.

Ist die Blaue Plakette eine Lösung?

Nein! Die viel diskutierte Einführung einer Blauen Plakette, welche nur noch die Einfahrt von Euro 6-Fahrzeugen in die Innenstädte erlaubt, kommt ebenfalls einer kalten Enteignung von mehr 2,8 Millionen Diesel-Fahrzeug-Besitzern in Deutschland gleich und würde mit einer Unmenge an Sonderregelungen zu einem schwierig kontrollierbaren Bürokratiemonster anwachsen. Von der Effektivität einer solchen Luftreinhaltemaßnahme einmal ganz zu schweigen, haben doch die bisherigen Umweltzonen insgesamt sehr wenig Luftverbesserung gebracht. Fakt ist, dass die Bewohner der verkehrsgeplagten Innenstädte natürlich ein Recht auf saubere Luft haben und sich eigentlich darauf verlassen müssen, dass Bund, Städte und Kommunen sich an die von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte (siehe Infoboxen) halten. Dies scheint im Moment nicht der Fall zu sein, denn das “Grundrecht” auf grenzenlose Mobilität steht wohl – so hat es den Anschein – im Moment deutlich vor dem echten Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

INFO Feinstaub

Als Feinstaub (PM10) wird der Staub bezeichnet, dessen Korngröße kleiner als zehn Mikrometer (das sind zehn Millionstel Meter) ist. Welche gesundheitlichen Wirkungen Feinstaub und insbesondere Ultrafeinstaub (kleiner als 0,1 Mikrometer) hat, ist Gegenstand zahlreicher Forschungsarbeiten im Inland und Ausland. Kleinere Staubpartikel können bis in die Lungenbläschen vordringen, von dort in die Blutbahn gelangen und sich im gesamten Körper verteilen. Fest steht, dass hohe Feinstaub-Konzentrationen negative gesundheitliche Folgen für den menschlichen Organismus verursachen. So werden zum Beispiel Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauferkrankungen hervorgerufen. Besonders gefährdet sind Kleinkinder, Menschen mit geschwächtem Immunsystem, ältere Menschen, Asthmatiker und Menschen mit bestehenden Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislaufproblemen. Die Weltgesundheitsorganisation hat im Juni 2012 solche Staubpartikel, die bei der Verbrennung von Diesel entstehen, als "sicher krebserregend" eingestuft.

Die Fahrverbote treffen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge

Mögliche Fahrverbote gelten nur für Autos und leichte Nutzfahrzeuge. Für Lastkraftwagen und Busse werden die Grenzwerte anders errechnet. Daher sind sie mit den Werten für Pkw nicht eins zu eins vergleichbar.

Ausnahmen gelten wohl für H-Kennzeichen

Pkw die bereits jetzt mit H-Kennzeichen unterwegs sind, werden wohl von den Verboten ausgenommen. Es gibt für sie bereits Sonderregeln, welche von dem kommenden Urteil nicht betroffen werden.

Wie steht es mit der technischen Nachrüstung betroffener Fahrzeuge?

Grundsätzlich ist eine Umrüstung ab Euro-Norm 4 möglich, in speziellen Einzelfällen sogar bei noch niedrigeren Emissionsklassen. Grundsätzlich stehen drei Nachrüst-Varianten zur Auswahl:

Software-Updates: Mit Hilfe von neuen Dateien lassen sich Motoren ab Euro-5-Norm auf eine noch zu schaffende Emissionsklasse 5.5 nachrüsten. Es steht zu befürchten, dass diese Lösung für viele Fahrzeugbesitzer langwierig, umständlich und nicht kostenfrei sein wird. Konkrete Verlautbarungen der großen Fahrzeughesteller stehen jedenfalls noch aus. Die Stufe Euro 6 lässt sich mit SW-Updates nicht erreichen.

SCR-Anlage Nachrüstung: Mit dieser Nachrüstung der Hardware werden Motoren beim Schadstoffausstoß in die Lage versetzt, die Euro-Norm 6 zu erreichen. Für die Lösung wäre die sog. blaue Plakette dann sicher. Die Kostenfrage ist völlig ungeklärt, konkrete Nachrüst-Kits und weitere Rahmenbedingungen stehen ebenso noch nicht in der Breite für die Fahrzeuge zur Verfügung.

BNOx-Verfahren: Der Einbau dieser Anlagen kann den Stickoxyd-Ausstoß in der realen Fahrsituation um bis zu 95 Prozent senken. Somit wird der Euro-6-Normwert deutlich unterschritten und die blaue Plakette ist nicht nur sicher, sondern übererfüllt dann die gesetzlichen Grenzwerte erheblich. Kosten hierfür liegen im Bereich von 1.500,- Euro zuzüglich Einbaukosten. Auch hier sind die Rahmenbedingungen, wer die Kosten trägt und für welche Fahrzeuge die Anlagen verfügbar sein werden, noch völlig ungeklärt.

Fazit:
Die Situation für Dieselfahrzeuge ist derzeit unübersichtlich. Insbesondere Wohnmobilisten und Caravaner sind in hohem Maße betroffen, da fast 90 Prozent dieser Fahrzeugbestände mit Dieseltechnik laufen. Ganz besonders die Euro-4-Fahrer im Gesamtbereich der mobilen Freizeit sehen sich mit erheblichen Wertverlusten konfrontiert.

Das D.C.I. hat daher eine Initiative zur Einführung des C-Kennzeichens gestartet, um dieser kalten Enteignung durch den Staat aktiv entgegenzuwirken.

So schaut' s aus. Das C-Kennzeichen kann helfen, den Wertverlust einer ganzen Fahrzeugklasse zu stoppen. (Montage: tom)
So schaut’ s aus. Das C-Kennzeichen kann helfen, den Wertverlust einer ganzen Fahrzeugklasse zu stoppen. (Montage: tom)
INFO EU-Richtline 2008/50/EG - Luftreinhaltung

In den Staaten der Europäischen Union existiert ein einheitliches Recht zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität. Die Grundlage bildet die EU-Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG.)
Das für 2020 angestrebte Ziel dieser Strategie ist, die Luftverschmutzung so weit zu vermindern, dass von ihr keine inakzeptablen Auswirkungen für Mensch und Umwelt mehr ausgehen. Mit der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa, die am 11. Juni 2008 in Kraft trat, sollte ein Teil dieser Strategie umgesetzt werden.