Alle Kunden können weiterhin bewährte Mittel mit Silbersalzen zur Konservierung und Wasseraufbereitung bedenkenlos einsetzen und ihre Gesundheit damit nachhaltig schützen. (Foto: Multiman)

Alle Kunden können weiterhin bewährte Mittel mit Silbersalzen zur Konservierung und Wasseraufbereitung bedenkenlos einsetzen und ihre Gesundheit damit nachhaltig schützen. (Foto: Multiman)

Trinkwasser-Konservierung – Multiman informiert

Multiman, Reinigung & Pflege, Zubehör, Zubehörhersteller

Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung zum 17. Dezember 2017 erfolgte auch die Änderung der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung – 19. Änderung – (Stand: Dezember 2017).

Silbersalze – seit Jahrhunderten bewährte Produkte zur Konservierung von Trinkwasser – wurden dabei herausgenommen. Das bedeutet aber nicht, dass silber-basierte Produkte im Bereich Caravaning und Yachting ab sofort nicht mehr verkehrsfähig sind.

Die genauen Gründe für die Herausnahme der silberbasierten Produkte zur Konservierung von Trinkwasser aus der § 11-Liste sind nicht bekannt. Die Änderung der § 11-Liste erfolgte ohne Rücksprache mit den betroffenen Fachkreisen und sorgt nun für große Überraschung.

Erfahrene Hersteller wie Katadyn, MultiMan und Yachticon haben 2003 auf Betreiben des Umwelt-Bundes-Amtes mit der DIN/EN 15030 die Grundlagen für den Verbleib der Silbersalze in der § 11-Liste geschaffen. Eine Überarbeitung der Norm erfolgte erst vor zwei Jahren. Die Norm diente dazu, Silber mit seinen Derivaten dauerhaft in der § 11-Liste als Wirkstoff zur Konservierung von Trinkwasser im nichtsystematischen Gebrauch zu verankern.

Die Trinkwasserverordnung hat ihren Geltungsbereich in der öffentlichen Wasserversorgung. Außerhalb dieser öffentlichen Versorgung ist im privaten und gewerblichen Bereich die Verwendung von Produkten zur Konservierung von Trinkwasser, freigestellt. Das bedeutet aber nicht, dass silberbasierte Produkte zur Konservierung keiner Kontrolle unterliegen: In diesem Bereich gilt die Biozid-Richtlinie bzw. die Biozid-Meldeverordnung. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) bestätigt den Herstellern Katadyn, MultiMan und Yachticon, dass deren registrierte Produkte mit dem Wirkstoff Silber ohne Zulassung auf dem Markt angeboten werden können.

Produkte zur Trinkwasser-Konservierung auf Silberbasis sind nicht gesundheitsgefährlich. Das bestätigt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in seiner Stellungnahme Nr. 024/2010 vom 28. Dezember 2009: „Das BfR kam zu dem Ergebnis, dass gegen den Einsatz von Silbersalzen gemäß Teil III b der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 11 Trinkwasserverordnung (Stand Januar 2003) keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.“

Die MultiSil Produkte sind beim BfR registriert. Deshalb sehen die genannten Hersteller das Genehmigungsverfahren der BAUA als maßgeblich für die Bereitstellung ihre Silber-Produkte im Markt. Mehrere vorliegende Rechtsgutachten bestärken uns in dieser Auffassung. MultiMan Produkte werden unter Verweis auf die Biozid-Registriernummer, Lebensmittelzusatzstoffzulassungsverordnung und DIN/EN 15030 in Verkehr gebracht.

Alle Kunden können weiterhin das bewährte MultiSil PuroSil zur Konservierung und MultiSil ChloroSil zur Wasseraufbereitung in Caravan und Boot einsetzen und ihre Gesundheit damit nachhaltig schützen.

Infos:  Zur Webseite von Multiman