Immer mehr Autofahrer verzichten beim Abbiegen oder Aus- und Einscheren auf den Fahrtrichtungsanzeiger. (Foto: det)

Immer mehr Autofahrer verzichten beim Abbiegen oder Aus- und Einscheren auf den Fahrtrichtungsanzeiger. (Foto: det)

Blinkmuffel nehmen drastisch zu

Deutschland, Recht & Gesetz, Sicherheit, Verkehr

Zur Erinnerung: Links vom Lenkrad befindet sich ein kleiner Hebel, mit dem man anderen Verkehrsteilnehmern anzeigen muss, wenn man/frau die Fahrtrichtung ändern möchte. Doch immer mehr Autofahrende verzichten gebotswidrig darauf, diesen Blinker zu benutzen.

Nach Ansicht des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) ist er das wichtigste Kommunikationsmittel im Straßenverkehr. Wird er nicht benutzt, kann das zu gefährlichen Situationen führen, denn andere Verkehrsteilnehmer verlassen sich zu Recht auf dieses Signal.

Beim Abbiegen, Wechsel des Fahrstreifens oder beim Überholen kann er Missverständnisse, Überraschungseffekte und damit die Gefahr von Unfällen verringern. Wer nicht blinkt, riskiert leider nur ein niedriges Verwarnungsgeld von 10,- Euro. Kommt es zum Unfall, können aber die finanziellen Folgen weit höher sein.

In erster Linie soll der Blinker signalisieren, dass das Fahrzeug in Kürze seine Fahrtrichtung ändern wird. Daher muss die Anzeige auch früh genug (in der Regel fünf Sekunden vorher) einsetzen, damit sich jeder darauf einstellen kann.

Laut der Straßenverkehrsordnung muss der Blinker beim Anfahren und Abbiegen rechtzeitig und deutlich (mindestens dreimaliges Aufleuchten) betätigt werden. Dies gilt auch für abknickende Vorfahrt, sofern man dieser folgt. Fährt man weiter geradeaus und verlässt die Vorfahrtstraße, sollte man nicht blinken.

Auch das Ausscheren zum Überholen und auch das Wiedereinordnen sowie Fahrstreifenwechsel auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen muss der Autofahrer durch entsprechende Blinksignale ankündigen.

Das gilt nach Auskunft des KS auch für das Einfahren und Verlassen der Autobahn, das Ein- Ausfahren aus Grundstücken oder anderen Straßenteilen (Gehweg), aus Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen. Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf man nach § 9a StVO nicht blinken, dafür aber muss man/frau dies beim Ausfahren. Einfach mal wieder richtig blinken – es ist nicht schwer und schmerzt nicht!

Info:  Zur Webseite der KS-Auxilia