Welcher Führerschein für welches Reisemobil oder Gespann? Das D.C.I. klärt auf. (Foto: Bundesregierung)

Welcher Führerschein für welches Reisemobil oder Gespann? Das D.C.I. klärt auf. (Foto: Bundesregierung)

D.C.I.-Tipp – Mit welchem Führerschein darf ich ein Wohnmobil fahren?

Corona, Recht & Gesetz, Service, Tipp

Diese Frage stellen Leser häufig an die D.C.I.-Redaktion. Außerdem sind die Antworten auch aktuell interessant, da viele Leute gerade in der Corona-Zeit auf die gute Idee gekommen sind, dass man den Urlaub ja auch ganz bequem, sicher und autark mit eigener Dusche, WC und Kochgelegenheit im Wohnmobil oder Wohnwagen verbringen kann. Damit an dieser Stelle also Klarheit herrscht, wer was fahren darf, haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

1. Führerschein erhalten vor 1999
Die erste Unterscheidung liegt darin, wann der Führerschein ausgestellt worden ist. Für alle Personen, die den „Lappen“  – in grau oder rosa – vor 1999 erhalten haben, ist die Sache einfach:
Man darf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren. Gespanne (also Zugfahrzeug plus Wohnwagen/Anhänger) dürfen bis zu einem Gesamtgewicht von 18,5 Tonnen bewegt werden. Dies gilt bis zum 50. Lebensjahr. Danach dürfen Gespanne bis 12 Tonnen gefahren werden.

Wer auch nach dem 50. Lebensjahr mehr als 12 Tonnen bewegen will, benötigt den neuen Führerschein und dort die Erweiterung CE79. Dann ist auch alle fünf Jahre ein Sehtest fällig.

2. Führerschein ab 1999
Der Formfaktor für die Fahrerlaubnis ist das EU-Scheckkartenformat. Es muss die Klasse B eingetragen sein. Damit dürfen Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gefahren werden. Ein Anhänger darf auch am Haken hängen. Beides zusammen darf aber auch nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein.
Ausnahme: Wenn der Anhänger maximal 750 Kilogramm wiegt, darf ein Fahrzeug mit maximal 3,5 Tonnen genutzt werden und zusätzlich eben ein Anhänger mit maximal 750 Kilogramm gezogen werden. Die berühmten 4,25 Tonnen also!

Jetzt geht das Theater aber erst richtig los:

Klasse B96 – für Gespanne bis 4,25 Tonnen
Soll ein Gespann mit bis zu 4,25 Tonnen bewegt werden, dann benötigt man die Erweiterung B96. Der Unterschied zu den 4,25 Tonnen vom Absatz vorher besteht darin, dass der Anhänger schwerer als 750 Kilo ist. Alles klar?
Die Erweiterung erhält man nach einer eintägigen Schulung.
Wie so etwas abläuft und welche Kosten anfallen, kann hier in unserer B96-FAQ nachgelesen werden.

Klasse BE – 3,5 Tonnen und 3,5 Tonnen
Mit der Klasse BE darf das Zugfahrzeug bis 3,5 Tonnen wiegen und ein Anhänger ebenfalls bis 3,5 Tonnen. Aber aufgepasst: Ist das neue Reisemobil schwerer als 3,5 Tonnen, dann benötigt man die Führerscheinklasse C1.

Klasse C1 – 7,5 Tonnen und 750 Kilogramm
Damit sind Mobile bis 7,5 Tonnen erlaubt und einem Anhängergewicht bis zu 750 Kilogramm. Diese Klasse ist allerdings jeweils nur fünf Jahre gültig. Danach kann sie gegen Vorlage einer Gesundheits- und Augenuntersuchung um weitere fünf Jahre verlängert werden.

Klasse C1E – 7,5 Tonnen und 3,5 Tonnen
Damit darf das Fahrzeug bis 7,5 Tonnen wiegen und ein Anhänger mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht gezogen werden. Beide Vehikel zusammen dürfen nicht mehr als 12 Tonnen wiegen. Nötig für die Kombination ist die Klasse C1 in Verbindung mit einem Eignungsnachweis sowie der Vorlage einer Gesundheits- und Augenuntersuchung.

Klasse C – über 7,5 Tonnen und 750 Kilogramm – Der Dickschiff-Führerschein
Damit werden Liner und Co. mit über 7,5 Tonnen bewegt. Ein Eignungsnachweis sowie die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung sind obligatorisch. Ein Anhänger mit maximal 750 Kilogramm darf gezogen werden.
Diese Klasse ist fünf Jahre gültig und kann durch Vorlage einer Gesundheits- und Augenuntersuchung um weitere fünf Jahre verlängert werden.

Klasse CE – über 7,5 Tonnen und über 750 Kilogramm – Der Brummi-Führerschein
Mit diesem Führerschein kann man nicht nur die größten Wohnmobile der Welt fahren, sondern sich auch gleich als LKW-Fahrer bewerben.
Wer also richtig große Wohnmobile über 7,5 Tonnen fahren möchte und zusätzlich noch Anhänger über 750 Kilogramm ziehen will, ist hier richtig. Eignungsnachweis sowie die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung sind Voraussetzung.
Diese Klasse ist ebenfalls für jeweils fünf Jahre gültig und kann durch Vorlage einer Gesundheits- und Augenuntersuchung um weitere fünf Jahre verlängert werden.

Zusammenfassend kann man sagen mit dem Führerschein der Klasse B und der Ergänzung B96 lassen sich schon eine Menge Freizeitfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen bewegen. Wer mehr möchte, muss mit Schulungen und Nachweisen nachlegen. Zunächst einmal fein raus sind Leute, die den Führerschein vor 1999 erworben haben, da dort das Führen von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen und mehr erlaubt ist.

Allerdings sollte jeder diese Freizügigkeit auch individuell prüfen, denn ein Kinderspiel ist das Lenken eines großen Reisemobils nicht. Dazu gehört schon ein gutes Maß an Routine und Erfahrung. Also einfach mal eine „Kiste“ mieten und kreuz und quer durch Europa fahren, ist lediglich eine mittelgute Idee. Wer sich aber über die Jahre hinweg regelmäßig mit Reisemobilen und dann auch mit den Dickschiffen der Branche vertraut gemacht hat, kann ein unvergleichlich schönes Urlaubsgefühl erleben.


Infos: Alle Führerscheinklassen in der Übersicht

Infos: Bericht zum Umtausch des Führerscheins von ALT auf NEU

Hinweis: Die Daten sind gewissenhaft recherchiert. Allerdings gibt es möglicherweise Kombinationen von Fahrzeugen und Anhängern, die eine Sondergenehmigung benötigen. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Stelle nach (Straßenverkehrsbehörde; Fahrschule; TÜV; Polizei).