Wohnwagengespanne dürfen künftig auf den Schweizer Autobahnen mit Tempo 100 fahren, wenn sie bauartbedingt dazu berechtigt sind. (Foto: CIVD)

Wohnwagengespanne dürfen ab 1. Januar 2021 auf den Schweizer Autobahnen mit Tempo 100 fahren, wenn sie bauartbedingt dazu berechtigt sind. (Foto: CIVD)

Schneller mit dem Wohnwagen in der Schweiz unterwegs sein

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Ab 1. Januar 2021 darf man mit dem Wohnwagen in der Schweiz schneller unterwegs sein, das Tempolimit für Gespanne wurde in unserem Nachbarland von 80 km/h auf 100 km/h auf Autobahnen und Schnellstraßen angehoben.

Einige Verkehrsregeln werden ab dem 1. Januar 2021 in der Schweiz geändert. Bislang mussten die Autofahrer mit Wohnwagengespann in Geduld üben, und sich mit 80 Km/h auf den Autobahnen der Schweiz begnügen.

Dies ändert sich nun den neuen Verkehrsregeln, die ab 1. Januar 2021 in Kraft treten. Ab dann dürfen Fahrer mit ihrem Wohnwagen (und anderen Gespannen / Anhängern) grundsätzlich auf der Autobahn Tempo 100 Km/h fahren. Dies wird die anderen Verkehrsteilnehmer freuen, weil dadurch der Verkehr flüssiger wird.

In anderen Ländern haben bisher schon höhere Tempolimits gegolten als in der Schweiz, natürlich immer unter der Voraussetzung, dass der Wohnwagen / Anhänger dafür zugelassen ist und alle Bestimmungen eingehalten werden:

  • Frankreich: 130 Km/h (hier gilt zu beachten: Wer das 100er Schild am Wohnwagen hat, muss dies dann abdecken)
  • Deutschland: 100 Km/h Österreich: 100 Km/h
  • Italien: 80 Km/h

Auch sollte man wissen, dass bei einem Wohnwagen / Caravan / Anhänger sowohl das Zugfahrzeug als auch das gezogene Gefährt eine Autobahnvignette (40,- Schweizer Franken / etwa 38,50 Euro) brauchen. Die Vignette 2020 ist noch bis Ende Januar gültig, die Vignette 2021 ist bereits an den meisten Verkaufsstellen (Tankstellen, Läden, Post, Zoll etc.) erhältlich.

Zusätzliche Regelungen in der Schweiz für Gespanne

Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen nicht die linke Spur benützen.
Alle Anhänger (ungebremst und gebremst) benötigen eine zusätzliche Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug (häufigste Variante ist die Abreissleine), die mithilfe einer speziellenÖse/einem Bügel am Zugfahrzeug oder an der Anhängerkupplung befestigt sein muss. Bei abnehmbaren Anhängerkupplungen muss die Sicherheitsverbindung am Zugfahrzeug befestigt sein.

Infos:  Zur Webseite des Bundesamt für Strassen