Mit den neuen Verkehrsregelungen für 2020 wird auch die Rettungsgasse deutlich aufgewertet und Nichtbilden oder falsches Befahren drastisch geahndet. (Foto: Polizei NRW)

Mit den neuen Verkehrsregelungen für 2020 wird auch die Rettungsgasse deutlich aufgewertet und das Nichtbilden oder das falsches Befahren werden drastisch geahndet. (Foto: Polizei NRW)

Was bringt 2020 für die Autofahrer?

Recht & Gesetz, Verkehr

2020 bringt wieder eine Reihe von neuen Verkehrsregelungen für Autofahrer. Erklärtes Ziel von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ist es, die Straßen “noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter“ zu machen.

Bußgelder werden deutlich erhöht

Deutschland ist ja dank Rücksicht auf die Automobilindustrie und die Autofahrer preislich bei Bußgeldern im Europavergleich ein absolutes Billigland, nirgendwo werden Verkehrsordnungswidrigkeiten so lasch geahndet, wie in Deutschland. Das hat man auf Druck der EU nun auch in Berlin gemerkt. So wird das in Großstädten so beliebte Halten in zweiter Reihe, sowie Parken auf Geh- und Radwegen ab 2020 mit deutlich höheren Geldbußen sanktioniert. Für diese Verkehrsverstöße werden künftig die Geldbußen von derzeit ab 15,- Euro auf bis zu 100,- Euro erhöht.

Ein zusätzlicher Punkt droht demjenigen, der in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen verbotswidrig hält, der länger als eine Stunde auf dem Geh- oder Radweg parkt oder dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet. Auch das bislang gestattete dreiminütige Halten auf einem Schutzstreifen wird nicht mehr zulässig sein.

Die Rettungsgasse wird aufgewertet

Galt das dreiste und unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse als cooles Kavaliersdelikt, wird dies nun genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Gasse. Bußgelder zwischen 200,- und 320,- Euro sowie ein Monat Fahrverbot werden nun fällig. Zudem drohen in Zukunft für diese Verstöße zwei Punkte in Flensburg. Für den einfachen Verstoß des Nichtbildens einer Rettungsgasse gibt es nun sogar ein Fahrverbot. Bereits 2016 wurde bei openpetition.de eine Online-Petition zur Verschärfung der Strafen in Sachen Rettungsgasse gestartet und erfolgreich an den Petitiosnausschuss des Bundestages übergeben. Die neuen Bußgeldregelungen könnten durchaus Basis der Petition gewesen sein.

E-Dienstfahrzeuge werden attraktiver

Bei der Dienstwagenbesteuerung wird die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs bis Ende 2030 halbiert. Im Betrieb des Arbeitgebers bleibt das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs bis Ende 2030 steuerfrei. Das gleiche gilt für die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung. Für rein elektrische Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt – zusätzlich zur regulären Abschreibung. Die Regelung wird von 2020 bis Ende 2030 befristet.

Steuerfrei nutzbar – Jobticket und Dienstrad

Die verstärkte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und des Fahrrades gehören jetzt zur Förderung einer umweltverträglichen Mobilität. Zum Jahresbeginn wurden Jobtickets unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale steuerfrei gestellt. Damit kann die Ausgabe eines Jobtickets mit 25 Prozent pauschal versteuert werden. Dafür entfällt die Anrechnung auf die Entfernungspauschale.

Die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber bleibt bis 2030 steuerfrei und ist nicht als geldwerter Vorteil eingestuft. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für Elektrofahrräder, als auch für herkömmliche Fahrräder.

Bussonderfahrstreifen, Carsharing und E-Fahrzeuge

Förderung von Fahrgemeinschaften: Ab 2020 sollen Bussonderfahrstreifen durch ein entsprechendes Zusatzzeichen für Pkw und Motorräder mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind, durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden freigegeben werden können. Elektrisch betriebene Fahrzeuge können bereits seit 2015 durch Zusatzzeichen auf Bussonderfahrstreifen zugelassen werden.

Die Straßenverkehrsbehörden können mit neuen Kennzeichen für Carsharing-Fahrzeuge oder elektrisch betriebene Autos Sonderparkplätze ausweisen. Weiter wird es einen Ausweis zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge geben, den Nutzer hierfür gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen sollen.

Mehr Sicherheit für Radfahrer

Ein neues Verkehrsschild soll Autos das Überholen von Zweirädern verbieten. Weiter wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 Meter innerorts und von zwei Meter außerorts für das Überholen von Fußgängern, Radfahrern und E-Tretrollern festgeschrieben.

Für rechtsabbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen soll aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) vorgeschrieben werden. Verstöße können künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 70,- Euro geahndet werden. Zudem soll es einen Punkt geben. Neue Lang-LKW müssen ab dem 1. Juli 2020 mit einem Abbiegeassistenten sowie blinkenden Seitenspiegeln ausgestattet werden. Ein Lang-LKW besteht aus einem Zugfahrzeug mit Anhänger. Diese Pflicht gilt ab dem 1. Juli 2022 auch für Bestandsfahrzeuge.

Außerdem wird es künftig einen grünen Pfeil beim Rechtsabbiegen nur für Radfahrer geben. Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft Fahrradzonen angeordnet werden können. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Auch Elektrokleinstfahrzeuge sollen hier künftig fahren dürfen.

Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden wird ausdrücklich erlaubt, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Für Lastenfahrräder können spezielle Parkflächen und Ladezonen geschaffen werden, die mit einem neuen Verkehrsschild gekennzeichnet werden. Auch ein Verkehrszeichen „Radschnellweg“ wird in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen.

Weitere Pläne des Verkehrsministeriums

Das Mindestalter zum Mopedfahren wird gesenkt. Künftig dürfen Jugendliche bereits mit 15 Jahren den Rollerführerschein machen. Allerdings darf jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es die Neuregelung auch tatsächlich umsetzt.

Weiter plant das Verkehrsministerium, dass Autofahrer im Besitz der Führerscheinklasse B künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch Motorräder der A1-Klasse, bis 125 ccm Hubraum und elf Kilowatt, fahren dürfen.

Bei der Führerscheinausbildung soll das Fahrenlernen mit Automatikgetriebe zum Standard und so die Nutzung von Elektroautos in Fahrschulen gefördert werden. Ein zusätzliches Fahrtraining mit einem Fahrzeug mit manueller Schaltung soll dann ausreichen, um nach Bestehen des Automatik-Führerscheins auch einen Schaltwagen fahren zu dürfen.

Infos: Zur Webseite des Bundesverkehrsministeriums