Kraftakt: Die EU prüft, ob Reisemobile bald bis 4,25 Tonnen zGG wiegen dürfen. (Foto: Pavel-Jurca; pixabay; Montage: tom/dkf)

Kraftakt: Die EU prüft, ob Reisemobile bald bis 4,25 Tonnen zGG wiegen dürfen. (Foto: Pavel-Jurca; pixabay; Montage: tom/dkf)

Umfrage – Bald 4,25 Tonnen-Reisemobile mit Führerschein B fahren?

Menschen, Politik, Recht & Gesetz, Sicherheit

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Wird es schon bald möglich, mit dem normalen B-Führerschein auch Reisemobile bis 4,25 Tonnen Gesamtgewicht zu fahren? Der Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verband CIVD, Daniel Onggowinarso, hat genau dies in einem aktuellen Interview angeregt. Die Forderung ist nicht neu. Viele Verbände und Unternehmen haben sich immer wieder für diese Regelung ausgesprochen.

Geschehen ist bisher wenig.

Aktuell strebt die EU-Kommission die Neuregelung der EU-Führerscheinrichtlinie an (siehe unser Bericht). In der Diskussion ist dabei auch die Erweiterung der bisherigen Gewichtsklassen von 3,5 auf 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG). Somit könnten Führerscheininhaber der Klasse B dann auch Reisemobile mit bis zu 4,25 to fahren.
Da aktuelle Neufahrzeuge mit der jetzt gültigen 3,5-Tonnen-Regel sehr schnell an ihre Beladungsgrenzen kommen, ist die Angelegenheit natürlich sowohl für die Hersteller als auch die Reisefreunde sehr interessant.

Viele Gründe sprechen für die Erweiterung der Fahrzeuge auf 4,25 Tonnen.

  • Die Tendenz ist klar: Es werden mehr Sicherheitssysteme und Fahrassistenten, wie zum Beispiel Spurassistent, Abstandassistent oder aufwendige Getriebevarianten in Neufahrzeuge eingebaut. Dies knabbert am zulässigen Gesamtgewicht. 3,5 Tonnen sind dann häufig nicht mehr zeitgemäß.
  • E-Mobilität in Freizeitfahrzeugen wird nur möglich, wenn Zuladungsgrenzen angehoben werden. Denn die Batterien, Gleichrichter und auch die Verkabelung bringen nach dem derzeitigen Stand der Technik viel Gewicht auf die Waage.
  • Auch der Trend zur Autarkie benötigt weitere technische Zuladung in Form von Solarpaneln und weiterer Peripheriegeräte. Eine Öffnung der Gewichtsgrenzen auf 4,25 Tonnen könnte helfen.
  • Der Trend zum Glamping ist ebenfalls ein Gewichtstreiber im Fahrzeugbau. Mehr Heizelemente, die Klimaanlage, besser ausgestattete Küchen, umfangreiche Lichtkonzepte bringen viel Komfort, bringen die Fahrzeuge aber gewichtsmäßig an die derzeit geltenden Grenzen.

Die Hersteller benötigen dringend zusätzliche Möglichkeiten, um technische Innovationen umsetzen zu können. Gerade Assistenzsysteme tragen erheblich zur Sicherheit im Straßenverkehr bei und daher sollte der Gesetzgeber den Weg zur 4,25-Tonnen-Regel öffnen.

Verbände und die Industrie wünschen sich eine Öffnung auf 4,25 to

Der Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes CIVD, Daniel Ongowinnarso, hat sich erst unlängst so geäußert: „Wir stellen uns vor, dass der Klasse-B-Führerschein erweitert werden könnte, beispielsweise für Reisemobile bis 4,25 Tonnen…“ (Welt, 02.10.2021)

Martin Brandt, CEO der Erwin Hymer Group hat einen konkreten Wunsch an die Politik formuliert: „Eine Anhebung der Gewichtsgrenze von 3,5 auf 4,25 Tonnen würde der Elektrifizierung von Reisemobilen einen enormen Schwung verleihen. Emissionsfreie Fahrzeuge sind innerhalb der geltenden Grenzen aufgrund des Mehrgewichts von Batterien kaum zu realisieren.“ (Quelle)

Demgegenüber wird eingewendet, dass Fahrzeuge mit mehr Gewicht auch schwerer beherrschbar seien.
Dem kann aber mit Fug und Recht erwidern: Durch die Sicherheitssysteme sind Reisemobile viel einfacher zu fahren, als dies noch vor 15 Jahren der Fall war. Daher erscheint das Risiko durch die 4,25-to-Regel eher gering und generell sehr gut beherrschbar.

GDV: Wenige Unfälle mit Reisemobilen

Dies zeigen auch die Untersuchungen der GDV und UDV.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), sagt: „…die Fallzahlen von Unfällen mit Wohnmobilen sind extrem niedrig… .“ (Quelle). Das zeigt auch ein Forschungsprojekt zu Wohnmobilunfällen, das von der Unfallforschung der Versicherer (UDV) durchgeführt wurde. Demnach war der Anteil an Unfällen mit Personenschäden und Wohnmobil-Beteiligung verschwindend gering. (Quelle: UDV).

Fazit:
Viele Hersteller wünschen es, die Verbände fordern es und viele Branchenbeobachter haben sich schon über ein Jahrzehnt für die 4,25-Tonnen-Regel ausgesprochen. Nun hängt es an der EU-Kommission, ob und wann eine Neureglung des Führerscheinrechts erfolgt. Wir meinen: Bis die Regelung kommt, wird es noch ein echter Kraftakt!

Weitere Informationen

Bericht zur PK der EHG

EMHC pro 4,25 Tonnen